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Antidumping – Nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 337 vom 23. August 2021, S. 12.
Auf Einfuhren von bestimmten nahtlosen Rohren aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/804 eingeführt wurden.
Diese Maßnahmen treten am 13. Mai 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.