Einfuhren aus Mauritius

Ausnahme von den Ursprungsregeln gemäß Protokoll 1 des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits zur Berücksichtigung der besonderen Lage von Mauritius in Bezug auf gesalzenen Snoek

 

Quelle: Zoll.de

Bekanntgabe Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen

Datum: 02.09.2021

Durch das Siebte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (7. VStÄndG), das am 6. April 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden mit Ausnahme des Biersteuergesetzes alle Verbrauchsteuergesetze geändert.

Fachmeldung vom 08.04.2021 „Verkündung des Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“

Auf Grundlage des 7. VStÄndG wurden die Verbrauchsteuerverordnungen mit Ausnahme der Biersteuerverordnung und der Alkopopsteuerverordnung überarbeitet. Die Verkündung der Siebten Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen (7. VStÄndV) erfolgte am 20.08.2021 im Bundesgesetzblatt.

Die neuen Regelungen werden größtenteils zum 13.02.2023 in Kraft treten. Hiervon umfasst ist auch die Überführung des bisher papiergebundenen Verfahrens für Beförderungen von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in EMCS. Weitere abweichende Zeitpunkte ergeben sich überwiegend aus den EU-rechtlichen Vorgaben der Alkoholstrukturrichtlinie (01.01.2022) und im Rahmen der Einführung der Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – GSVP (01.07.2022).

Die wesentlichen Änderungen der Verordnungen zum 01.07.2021 sind hier, getrennt nach Genussmittelsteuern und Energie-/Stromsteuer, zusammengefasst: Weiterlesen

Präferenzen im Pan-Euro-Med-Raum

Neue Ursprungsprotokolle und alternative Ursprungsregeln

Datum: 30.08.2021

Die mehrjährigen Verhandlungen der EU mit ihren Partnerstaaten im Paneuropa-Mittelmeerraum über die Modernisierung und Änderung der derzeit geltenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens verfolgten das Ziel, einen einzigen Revisions-Rechtsakt abzuschließen. Wegen der ablehnenden Haltung einiger Vertragsstaaten gelang dies nicht. Um der Mehrheit der unterstützungswilligen Vertragsstaaten dennoch die Nutzung modernisierter und vereinfachter Ursprungsregeln zu ermöglichen, werden nunmehr die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen mit einem alternativ anwendbaren Regelwerk ergänzt. Diese „Übergangsregeln“ der neuen Anlage A können bis auf Weiteres optional zu den bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angewandt werden.

Zunächst wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 164 vom 10. Mai 2021 das neue Ursprungsprotokoll zum Präferenzabkommen der EU mit Jordanien veröffentlicht.

Amtsblatt der EU Nr. L 164 vom 10. Mai 2021 Weiterlesen

Antidumping – Kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Russischen Föderation; ABl. C 311 vom 3. August 2021, S. 6.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl oder anderem legierten Stahl (ausgenommen aus nicht rostendem Stahl) beliebiger Breite, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen und nur kaltgewalzt. Weiterlesen

Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung in China

Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die aus der Republik Korea versandten Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse der Republik Korea angemeldet oder nicht; ABl. C. 313 vom 5. August 2021, S. 9.

Auf Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in China, ausgeweitet auf aus Südkorea versandte Einfuhren, bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/607 verlängert wurden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

 

 

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2020, Az: 11 K 1126/19:

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Nacherhebung von Zoll aufgrund einer abweichenden Einreihung von Haselnüssen in die Kombinierte Nomenklatur (Anhang I zur Verordnung (EWG) 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 – KN) in ihrer im Zeitpunkt der Einfuhr (18. Januar 2016) geltenden Fassung.

…Die Einreihung war und ist Gegenstand diverser Rechtsbehelfsverfahren…. Weiterlesen

Einreihung von Seitenwände für Zelte in den KN-Code 6307 90 98

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1370 DER KOMMISSION vom 6. August 2021 (ABl L 294/11 vom 17.08.2021) zur Einreihung von Seitenwände für Zelte in den KN-Code 6307 90 98

(Stand: 26.08.2021)

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Einreihung von Klebebändern in den KN-Code 5906 10 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1369 DER KOMMISSION vom 6. August 2021 (ABl L 294/8 vom 17.08.2021) zur Einreihung von Klebebändern in den KN-Code 5906 10 00

(Stand: 26.08.2021)

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Einreihung von Clip-on-Kameralinsen in den KN-Code 9002 11 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1368 DER KOMMISSION vom 6. August 2021 (ABl L 294/5 vom 17.08.2021) zur Einreihung von Clip-on-Kameralinsen in den KN-Code 9002 11 00

(Stand: 26.08.2021)

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.