Einfuhr

Zur fachlichen Erläuterung im Hinblick auf die Anwendung der KontrollVO (EU) 2017/625 werden die TARIC-Fußnoten CD 625, CD 624, CD 597 sowie CD 611 um eine nationale Fußnote ergänzt.

Auf Grund der Vielzahl an betroffenen Warennummern wird die Anbindung der zusätzlichen Fußnote schrittweise erfolgen und bis zum Abschluss einige Zeit in Anspruch nehmen.

(Stand: 04.08.2021)

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Quelle: Zoll.de

Ausweitung von Handelsschutzmaßnahmen durch die EU

Anwendung von Antidumping- und Ausgleichszöllen auf dem Festlandsockel und in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten

Datum: 02.08.2021

Bekanntmachung der Wiederaufnahme der Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen betreffend die Einfuhren von bestimmten gewebten und/oder genähten Erzeugnissen aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China und Ägypten

Um den Schutz der eigenen Industrie vor unfairem Handel zu verbessern, wurden von der EU im Jahre 2018 verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung der handelspolitischen Schutz-instrumente beschlossen. Als Bestandteil dieser Modernisierung wurde auch die Möglichkeit geschaffen, Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen auf Waren, die außerhalb des Zollgebiets der EU auf den Festlandsockel oder in die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) eines Mitgliedstaates geliefert werden, auszudehnen.

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Brexit: Britische Regierung aktualisiert „Border Operating Model“

Das Border Operating Model ist ein umfassender Leitfaden für den Import von Waren aus der Europäischen Union (EU) nach Großbritannien. Zollkontrollen und -formalitäten werden für Einfuhren aus der EU schrittweise eingeführt. Im März hatte die britische Regierung eine Verschiebung der Fristen bekannt gegeben.

Änderungen ab Oktober 2021 und Januar 2022

Die zweite Stufe des britischen Grenzregimes tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und betrifft Produkte tierischen Ursprungs, Pflanzenprodukte und Lebensmittel. Ab 1. Januar 2022 sind Vorabanmeldungen (Summarische Eingangsanmeldungen/Safety and Security declarations) verpflichtend. Die Möglichkeit einer vereinfachten Einfuhr, mit der Zollanmeldungen für Standardwaren für sechs Monate aufgeschoben werden können, entfällt ab diesem Zeitpunkt.

The Border Operating Model

 

Quelle: GOV.UK

 

Antidumping – Aspartam mit Ursprung in China

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 303 vom 29. Juli 2021, S. 12.

Die Überprüfung betrifft Aspartam (N-L-α-Aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester, 3-Amino-N-(α-carboxy-phenethyl)-succinamidsäure-N-methylester), CAS-Nummer 22839-47-0, das derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht wird: ex 2924 29 70 (TARIC-Code 2924297005).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.