Zentrale Zollabwicklung (Einfuhr)

Beantragung einer mitgliedstaatenübergreifenden Zentralen Zollabwicklung (Einfuhr)

Die Beantragung einer mitgliedstaatenübergreifenden Zentralen Zollabwicklung (Einfuhr) ist ab sofort sowohl auf der Grundlage einer Standardzollanmeldung als auch im Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung/Anschreibung in der Buchführung des Anmelders in alle gemäß Art. 149 Abs. 1 UZK-DA zulässigen Einfuhrverfahren möglich, einschließlich des zollrechtlich freien Verkehrs.

 

Quelle:Zoll.de