Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine u

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Dokumenttyp: Vorschriften 08.06.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quellle: Zoll.de

Wareneinfuhren aus Israel

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen im Mai 2022 aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission.

Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel

Das Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“, in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.

Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“PDF | 110 KB | Datei ist nicht barrierefrei

 

Quelle: Zoll.de

Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

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Dokumenttyp: Vorschriften 07.06.2022 | AWR

Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Warenverkehr mit den WPA-Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 211 eine Bekanntmachung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten.

Im Falle einer Ausfuhr des Enderzeugnisses in die Zollunion des Südlichen Afrikas enthält diese eine Liste der von der Kumulierung zwischen der Europäischen Union und bestimmten Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Art. 4 Abs. 3 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA ausgenommenen Vormaterialien.

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Quelle: Zoll.de

Pilates-Rollen – KN-Code 3926 90 97

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 231. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. April 2022:

Warenbeschreibung:

Waren in zylindrischer Form, so genannte „Pilates-Rollen“, aus geschäumtem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit unterschiedlichen Längen (30, 40, 60, 80 oder 90 cm) und einem Durchmesser von etwa 14 cm, mit einer unstrukturierten Oberfläche (manchmal auf der Außenseite wabenartig geprägt).

Einreihung/Begründung:

Die Waren sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in den KN-Code 3926 90 97 einzureihen. Sie sind dazu bestimmt, bei Pilates- oder Yogaübungen als Stütze oder zum Sitzen verwendet zu werden. Obwohl sie auch zur Massage und Lockerung der Faszien und zur Lösung von Verspannungen und Steifheit der Muskeln verwendet werden können, stellen sie keine Massagegeräte der Position 9019 dar. Die Waren sind nicht mit den in den HS-Erläuterungen zu Position 9019 genannten einfachen Rollen aus Kautschuk vergleichbar, da sie keine besonderen Eigenschaften aufweisen, z. B. aus einem starren Material bestehen und eine strukturierte Oberfläche haben, um beim Rollen über den Körper eine Massagewirkung zu erzielen. Sie sind daher aus der Position 9019 ausgeschlossen.

(Stand: 31.05.2022)

Quelle: Zoll.de

Malsets, die Farben, Zubehör wie Pinsel und Paletten und Vorlagen (Schablonen) aus Kunststoff enthalten – KN-Code 9503 00 70

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 231. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. April 2022:

(1)   Malsets, die Farben, Vorlagen wie Papierbögen oder Leinwände und Zubehör wie Pinsel und Paletten enthalten, wobei eine spezielle Technik, „Malen nach Zahlen“ genannt, angewandt wird,

(2)   Malsets, die Farben, einen mit Flüssigkeit zu füllenden Behälter und Zubehör wie Stäbchen und Werkzeuge enthalten, die das Malen auf der Flüssigkeitsoberfläche ermöglichen, wobei eine spezielle Technik, „Malerei auf Wasser“ genannt, angewandt wird, und Weiterlesen

Mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt

Urteil des EuGH vom 07. April 2022 in der Rechtssache C-668/20

Tenor

Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Ware, die ungefähr aus 85 % Ethanol, 10 % Wasser und 4,8 % Trockenrückstand besteht, einen durchschnittlichen Vanillingehalt von 0,5 % aufweist und dadurch hergestellt wird, dass man zur Standardisierung ein mittels Ethanol aus Vanilleschoten gewonnenes Zwischenerzeugnis mit Wasser und Ethanol verdünnt, zur Unterposition 1302 19 05 der genannten Nomenklatur gehört.

(Stand: 31.05.2022)

Quelle: Zoll.de

LED-Controller/Mediaplayer – Unterposition 8543 70 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 231. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. April 2022:

Warenbeschreibung:

LED-Controller/Mediaplayer

Bei diesem LED-Controller/Mediaplayer handelt es sich um einen LED-Prozessor und einen Mediaplayer in einem Gerät. Er ist für die Verwendung mit einer LED-Videowand bestimmt. Die Ware verfügt über Ethernet-, USB-, HDMI- und Audioanschlüsse, Anschlüsse für Temperatur- und Lichtsensoren und Wifi-Antennenanschluss. Das Gerät verfügt außerdem über eine Antenne.

Das Gerät ermöglicht es, das Bild/Video von verschiedenen Quellen und über Netzwerk-verbindungen auf mehrere Bildschirme gleichzeitig aufzuteilen und auf einer sogenannten Videowand anzuzeigen. Zu diesem Zweck ist es mit einem Synchronisationsmechanismus für die Multiscreen-Wiedergabe ausgestattet. Es wird in kommerziellen LED-Displays wie z.B. Bildschirmen in Bars, Kaufhauskettenbildschirmen, Werbebildschirmen usw. verwendet. Weiterlesen

Urteil des BFH vom 19.10.2021 – VII R 27/19 über die Zollaussetzung für Polypropylenfolien:

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Leitsatz:

1.     Eine vZTA wird nicht gemäß Art. 12 Abs. 5 Buchst. a Ziffer i ZK ungültig, wenn eine Verordnung über eine Zollaussetzung für Waren bestimmter Taric-Codes lediglich durch eine Klarstellung und nicht durch eine neue Regelung geändert wird und die vZTA von Anfang an rechtswidrig war. (Rn.25).

2.     Die Zollaussetzung für Polypropylenfolien des Taric-Codes 3921 19 00 91 0 gilt nur für Waren, die die entsprechenden Beschaffenheitsmerkmale i.S. von Anhang I der VO 1387/2013 aufweisen; die AV 3 Buchst. b ist auf Taric-Ebene nicht anzuwenden. (Rn.40) (Rn.41).

(Stand: 31.05.2022)

Quelle:Zoll.de