Pilates-Rollen – KN-Code 3926 90 97

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 231. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. April 2022:

Warenbeschreibung:

Waren in zylindrischer Form, so genannte „Pilates-Rollen“, aus geschäumtem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, mit unterschiedlichen Längen (30, 40, 60, 80 oder 90 cm) und einem Durchmesser von etwa 14 cm, mit einer unstrukturierten Oberfläche (manchmal auf der Außenseite wabenartig geprägt).

Einreihung/Begründung:

Die Waren sind nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in den KN-Code 3926 90 97 einzureihen. Sie sind dazu bestimmt, bei Pilates- oder Yogaübungen als Stütze oder zum Sitzen verwendet zu werden. Obwohl sie auch zur Massage und Lockerung der Faszien und zur Lösung von Verspannungen und Steifheit der Muskeln verwendet werden können, stellen sie keine Massagegeräte der Position 9019 dar. Die Waren sind nicht mit den in den HS-Erläuterungen zu Position 9019 genannten einfachen Rollen aus Kautschuk vergleichbar, da sie keine besonderen Eigenschaften aufweisen, z. B. aus einem starren Material bestehen und eine strukturierte Oberfläche haben, um beim Rollen über den Körper eine Massagewirkung zu erzielen. Sie sind daher aus der Position 9019 ausgeschlossen.

(Stand: 31.05.2022)

Quelle: Zoll.de