LED-Controller/Mediaplayer – Unterposition 8543 70 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 231. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. April 2022:

Warenbeschreibung:

LED-Controller/Mediaplayer

Bei diesem LED-Controller/Mediaplayer handelt es sich um einen LED-Prozessor und einen Mediaplayer in einem Gerät. Er ist für die Verwendung mit einer LED-Videowand bestimmt. Die Ware verfügt über Ethernet-, USB-, HDMI- und Audioanschlüsse, Anschlüsse für Temperatur- und Lichtsensoren und Wifi-Antennenanschluss. Das Gerät verfügt außerdem über eine Antenne.

Das Gerät ermöglicht es, das Bild/Video von verschiedenen Quellen und über Netzwerk-verbindungen auf mehrere Bildschirme gleichzeitig aufzuteilen und auf einer sogenannten Videowand anzuzeigen. Zu diesem Zweck ist es mit einem Synchronisationsmechanismus für die Multiscreen-Wiedergabe ausgestattet. Es wird in kommerziellen LED-Displays wie z.B. Bildschirmen in Bars, Kaufhauskettenbildschirmen, Werbebildschirmen usw. verwendet.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI als „andere elektrische Maschine, Apparat und Gerät, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in die Unterposition 8543 70 90 einzureihen.

Begründung:

Die Wiedergabe von Medien und die Möglichkeit, diese über Netzwerkverbindungen zu übertragen, sind ergänzende Funktionen, weshalb eine Einreihung in die Positionen 8521 und 8517 ausgeschlossen ist. Eine Einreihung in die Position 8529 ist ebenfalls ausgeschlossen, da es sich bei dem Gerät nicht um ein Teil einer Videowand, sondern um eine separate Funktionseinheit handelt. Die Hauptfunktion des Geräts im Sinne der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI besteht darin, das Bild/Video auf die Größe des Bildschirms zu skalieren, indem Videosignale aufbereitet und konvertiert werden.

(Stand: 31.05.2022)

Quelle: Zoll.de