Antidumping – Bestimmte Folien aus Aluminium mit Ursprung in der VR China

Ausweitung der bestehenden Maßnahmen auf die Einfuhr geringfügig veränderter Aluminiumfolien

Durchführungsverordnung (EU) 2017/271 der Kommission vom 16. Februar 2017 zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China auf Einfuhren bestimmter geringfügig veränderter Folien aus Aluminium; ABl. L 40 vom 17.2.2017, S. 51 Weiterlesen

Antidumping – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der VR China und Taiwan

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 der Kommission vom 26. Januar 2017 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Taiwan; ABl. L 22 vom 27.1.2017, S. 14.

Weiterlesen

Antidumping – Bestimmte Verbindungselemente und Teile davon aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China und Taiwan

Außerkrafttreten der Maßnahme

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 5 vom 7.1.2017, S. 2.

 

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2/2012 des Rates (ABl. L 5 vom 7.1.2012, S. 1) auf bestimmte Verbindungselemente und Teile davon aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China und Taiwan eingeführten und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 205/2013 des Rates (ABl. L 68 vom 12.3.2013, S. 1) auf aus den Philippinen versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse der Philippinen angemeldet oder nicht ausgeweiteten Antidumpingmaßnahme ist kein Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Die Maßnahme trat deshalb am 8.1.2017 (Mitternacht) außer Kraft.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Antidumping – Bestimmte Verbindungselemente und Teile davon aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China und Taiwan

Außerkrafttreten der Maßnahme

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 5 vom 7.1.2017, S. 2.

 

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2/2012 des Rates (ABl. L 5 vom 7.1.2012, S. 1) auf bestimmte Verbindungselemente und Teile davon aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der VR China und Taiwan eingeführten und mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 205/2013 des Rates (ABl. L 68 vom 12.3.2013, S. 1) auf aus den Philippinen versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse der Philippinen angemeldet oder nicht ausgeweiteten Antidumpingmaßnahme ist kein Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Die Maßnahme trat deshalb am 8.1.2017 (Mitternacht) außer Kraft.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Ursprung in der VR China und Vietnam Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls für drei ausführende chinesische Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2016/2257 der Kommission vom 14. Dezember 2016 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China, die von Chengdu Sunshine Shoes Co. Ltd., Foshan Nanhai Shyang Yuu Footwear Ltd. und Fujian Sunshine Footwear Co. Ltd. hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14; ABl. L 340 I vom 15.12.2016, S. 1. Weiterlesen

Antidumping – Fettalkohole und ihre Gemische mit Ursprung in Indien, Indonesien und Malaysia

Bekanntmachung des Außerkrafttretens

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 418 vom 12.11.2016, S. 3.

 

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1138/2011 des Rates (ABl. L 293 vom 11.11.2011, S. 1) eingeführten Antidumpingmaßnahme hinsichtlich bestimmter Fettalkohole und ihrer Gemische mit Ursprung in Indien, Indonesien und Malaysia ist kein Antrag auf Überprüfung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Die Maßnahme trat deshalb am 12.11.2016 (Mitternacht) außer Kraft.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt