Antidumping – Bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der VR China und Indien

Einleitung eines Antidumpingverfahrens

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indien; ABl. C 461 vom 10.12.2016, S. 22.

Die EU-Kommission hat auf Antrag von sieben Unionsherstellern, nämlich Fondatel Lecompte SA, Ulefos Niemisen Valimo Oy Ltd, Saint-Gobain PAM SA, Fonderies Dechaumont SA, Heinrich Meier Eisengießerei GmbH & Co. KG, Saint-Gobain Construction Products UK Ltd und Fundiciones de Odena SA, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion bestimmter Waren aus Gusseisen entfallen, ein Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren dieser Erzeugnisse mit Ursprung in der VR China und Indien eingeleitet.

 

Gegenstand dieser Untersuchung sind bestimmte Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Gusseisen mit Kugelgrafit (auch bekannt als duktiles Gusseisen) und Teile davon. Es handelt sich dabei um Waren der zur Abdeckung von ober- oder unterirdischen Systemen und/oder als Öffnungen für ober- oder unterirdische Systeme verwendeten Art, sowie Waren der zur Ermöglichung des Zugangs zu ober- oder unterirdischen Systemen und/oder der zur Ermöglichung einer Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen verwendeten Art.

 

Die Waren können maschinell bearbeitet, beschichtet, überzogen und/oder mit anderen Werkstoffen verbunden sein, beispielsweise mit Beton, Pflasterplatten oder anderen Platten, wobei Feuerhydranten ausgenommen sind.

 

Die von der Untersuchung betroffenen Waren wird derzeit unter den KN-Codes ex 7325 10 00 und ex 7325 99 10 eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt