Antidumping – Nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 461 vom 10.12.2016, S. 12.

Nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. C 117 vom 2.4.2016, S. 10) erhielt die Kommission einen Antrag auf Einleitung einer Überprüfung. Der begründete Antrag wurde vom Wirtschaftszweig der Hersteller nahtloser Edelstahlrohre der Europäischen Union („ESTA”), im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 25 % der Gesamtproduktion bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl („SSSPT”) in der Union entfallen.

 

Bei der derzeit geltenden Maßnahme handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2011 des Rates (ABl. L 336 vom 20.12.2011, S. 6 eingeführt wurde.

 

Gegenstand dieser Überprüfung sind nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl (ausgenommen mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen für zivile Luftfahrzeuge). Derartige Waren werden derzeit unter den KN-Codes 7304 11 00, 7304 22 00, 7304 24 00, ex 7304 41 00, 7304 49 10, ex 7304 49 93, ex 7304 49 95, ex 7304 49 99 und ex 7304 90 00 (TARIC-Codes 7304 41 00 90, 7304 49 93 90, 7304 49 95 90, 7304 49 99 90 und 7304 90 00 91) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt