Antidumping – Palettenhubwagen mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer Untersuchung hinsichtlich der mutmaßlichen Umgehung der bestehenden Maßnahme

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1348 der Kommission vom 19. Juli 2017 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1008/2011 des Rates, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 372/2013, eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Vietnam versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnisse Vietnams angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung der letztgenannten Einfuhren; ABl. L 188 vom 20.7.2017, S. 1. Weiterlesen

Antidumping – Bestimmte korrosionsbeständige Stähle mit Ursprung in der VR China Anordnung der zollamtlichen Erfassung

Anordnung der zollamtlichen Erfassung

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1238 der Kommission vom 7. Juli 2017 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 177 vom 8.7.2017, S. 39.

Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten sind angewiesen, ab 9.7.2017, befristet für neun Monate, die Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in der Volksrepublik China in die Union zollamtlich zu erfassen.

Bei den von der Maßnahme betroffenen Waren handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder legiertem oder nicht legiertem Stahl; aluminiumberuhigt; schmelztauchbeschichtet mit Zink und/oder Aluminium, jedoch nicht mit anderen Metallen; chemisch passiviert; mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,015 GHT bis 0,170 GHT, einem Aluminiumgehalt von 0,015 GHT bis 0,100 GHT, einem Niobgehalt von 0,045 GHT oder weniger, einem Titangehalt von 0,010 GHT oder weniger sowie einem Vanadiumgehalt von 0,010 GHT oder weniger; aufgerollt, als auf Länge zugeschnittene Bleche und als Schmalband („narrow strip“) angeboten. Weiterlesen

Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in der Republik Korea und Malaysia Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen (2017/C 214/06); ABl. C 214 vom 4.7.2017, S. 8.

Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr.1283/2014 der Kommission vom 2. Dezember 2014 eingeführte Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren von Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Republik Korea und Malaysia (ABl. L 347 vom 3.12.2014, S. 17 tritt am 29.1.2018, 24:00 Uhr, außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

Antidumping – Gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen mit Ursprung in der VR China und Thailand

Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls für betroffene Produkte der Firma Jinan Meide

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1146 der Kommission vom 28. Juni 2017 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem Gusseisen, mit Ursprung in der Volksrepublik China und hergestellt von Jinan Meide Castings Co., Ltd; ABl. L 166 vom 29. Juni 2017, S. 23. Weiterlesen

Antidumping – Kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung u.a. in Russland

Umfirmierung eines Unternehmens, das einem firmenspezifischen Antidumpingzollsatz unterliegt

Die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung unter anderem in der Russischen Föderation unterliegen einer Mindestpreisregelung in Kombination mit endgültigen Antidumpingzöllen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1953 der Kommission (ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 109) eingeführt wurden.

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Antidumping – Kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung u.a. in Russland

Umfirmierung eines Unternehmens, das einem firmenspezifischen Antidumpingzollsatz unterliegt

Die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl mit Ursprung unter anderem in der Russischen Föderation unterliegen einer Mindestpreisregelung in Kombination mit endgültigen Antidumpingzöllen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1953 der Kommission (ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 109) eingeführt wurden. Weiterlesen

Antidumping – Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China

Umfirmierung eines Unternehmens, das dem Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen unterliegt

Bekanntmachung zu den geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China in die Union: Umfirmierung eines Unternehmens, für das der Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen gilt; ABl. C 204 vom 28. Juni 2017, S. 8.

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Antisubvention – Nichtrostender Stabstahl mit Ursprung in Indien

Endgültiger Ausgleichszoll nach Auslaufüberprüfung

Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 29. Juni 2017 einen endgültigen Ausgleichzoll auf die Einfuhren von Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, ausgenommen mit kreisförmigen Querschnitt mit einem Durchmesser von 80 mm oder mehr, mit Ursprung in Indien ein.

 

Die von dieser Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 7222 20 21, 7222 20 29, 7222 20 31, 7222 20 39, 7222 20 81 und 7222 20 89 eingereiht.

 

Für die betroffene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Ausgleichzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:

 

Land

Unternehmen

Endgültiger
Ausgleichs-
zollsatz
TARIC-
Zusatzcode
IndienChandan Steel Ltd., Mumbai3,4%B002
Venus Wire Industries Pvt. Ltd, Mumbai;

Precision Metals, Mumbai;

Hindustan Inox Ltd., Mumbai;

Sieves Manufacturer India Pvt. Ltd., Mumbai

3,3%B003
Viraj Profiles Limited, Palghar, Maharashtra
and Mumbai, Maharashtra
0B004
Im Anhang aufgeführte Unternehmen4,0B005
Alle übrigen Unternehmen4,0B999

 

Die 2011 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 450/2011 (ABl. L 108 vom 28.4.2011, S. 3) eingeführten und 2013 mit der Durchführungsverordnung (EU) 721/2013 (ABl. L 202 vom 27.7.2013, S. 2) geänderten Ausgleichszölle auf die Einfuhren von bestimmtem nichtrostendem Stabstahl mit Ursprung in Indien lagen, je nach ausführendem Unternehmen, zwischen 0 und 4,0%. Änderungen bei der Höhe des Ausgleichszolls haben sich mit der neuen Maßnahme nicht ergeben.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

 

 

Antidumping – Folien und dünne Bänder aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in der VR China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen (2017/C 188/13); ABl. C 188 vom 14.6.2017, S. 21.

 

Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 217/2013 des Rates eingeführte endgültige Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren von Folien aus Aluminium in kleinen Rollen mit Ursprung in der Volksrepublik Weiterlesen