Antidumping – Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China

Umfirmierung eines Unternehmens, das dem Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen unterliegt

Bekanntmachung zu den geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China in die Union: Umfirmierung eines Unternehmens, für das der Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen gilt; ABl. C 204 vom 28. Juni 2017, S. 8.

Die Europäische Kommission bestätigt mit der vorliegenden Bekanntmachung, dass die mitgeteilte Umfirmierung eines Unternehmens, dessen Ausfuhren von Tischkeramik einem Antidumpingzollsatz von 17,9% unterliegen, keinen Einfluss auf den geltenden Antidumpingzoll hat.

 

Daher sind die Bezugnahmen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 412/2013 auf „Fujian De Hua Jiashun Art&Crafts Co., Ltd“ (B521) zu verstehen als Bezugnahmen auf „Fujian Jiashun Art&Crafts Co., Ltd“ (B521). Der ursprünglich Fujian De Hua Jiashun Art&Crafts Co., Ltd zugewiesene TARIC-Zusatzcode B521 gilt somit künftig für Fujian Jiashun Art&Crafts Co., Ltd.

 

Hintergrund: Die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China unterliegen einem endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates vom 13. Mai 2013 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt wurde.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt