Kanada reagiert mit Schutzzöllen auf US-Aluminium

Kanada will wegen der erneuten US-Schutzzölle von 10 Prozent auf kanadisches Rohaluminium mit Schutzzöllen in vergleichbarer Höhe auf US-Aluminium und Aluminiumprodukte reagieren.

Die Regierung hat mit dieser Ankündigung eine Warenliste veröffentlicht, aus der die betroffenen Produkte ausgewählt werden sollen. Darunter sind Produkte der HS-Positionen 7601 bis 7616, aber auch Fahrräder und elektrische Geräte wie zum Beispiel Kühlschränke und Waschmaschinen. Der genaue Warenkreis wird noch bekanntgegeben.

Notice of intent to impose countermeasures action against the United States in response to tariffs on Canadian aluminum products

Quelle: Government of Canada

Türkei erlässt weitere Zusatzzölle

Zusatzzölle ab 27. Juni 2020

Zusätzlich zu den am 11. Mai 2020 erlassenen Zusatzzöllen, hat die Türkei auf zahlreiche weitere Produkte Zusatzzölle erlassen.

Die Zusatzzölle betreffen dabei den Anhang II und gelten bis zum 30. September 2020.

Die Zusatzzölle für Waren des Anhangs I werden erst am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Eine Übersicht der ab 27.06.2020 betroffenen Zolltarifnummern

(ersten 8 Stellen sind mit der EU identisch) steht hier bereit.

Eine Übergangsfrist von 15 Tagen für Waren die sich bereits in Transit befinden, ermöglicht eine Teilreduzierung der Zusatzzölle. Waren mit Ursprung in der EU, EFTA-Ländern, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone, Südkorea und Malaysia sind nicht betroffen.

Die jeweils anwendbaren Zollsätze je nach Ursprungsland sind in den Tabellen in den Spalten 1 bis 8 wiedergegeben. Diese haben folgende Bedeutung:

Spalte 1: EU und EFTA-Länder, Israel, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Palästina, Tunesien, Ägypten, Georgien, Albanien, Chile, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mauritius und Moldau.
Spalte 2: Südkorea.
Spalte 3: Malaysia.

Quelle: IHK Düsseldorf

Türkei erhebt weitere Sonderzölle

Die Türkei hat zum Schutz ihrer Wirtschaft eine Vielzahl von neuen Waren mit Sonderzöllen belegt:

Betroffen sind Feuerwerkskörper, Bodenbeläge und andere Flacherzeugnisse aus Kunststoff und Kautschuk, Waren aus Holz und Gips, Schmuckwaren, Seile, Ketten, Herde und Öfen aus Stahl, Draht, Litzen und Kabel aus Kupfer, diverse Metallwaren, Waren des Maschinen-baus, Schneemobile, Kinderwagen, Flösse und andere Schwimmkörper, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und -teile, Musikinstrumente, vorgefertigte Gebäude, Spielwaren, Sportartikel und Angelgerät sowie diverse Haushaltswaren.

Die Sonderzölle werden seit 1. Mai 2020 erhoben und stufenweise erhöht.

Die zweite Stufe greift ab 1. Oktober 2020.

Der Satz für die Sonderzölle liegt, abhängig von der Ware, zwischen 1,9 Prozent und 30 Prozent.

Ausgenommen von der Sonderabgabe sind Waren mit Ursprung in der EU, den EFTA-Ländern, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone sowie Malaysia und Südkorea. Als Nachweis dient ein Ursprungszeugnis.

Der Erlass wurde im türkischen Amtsblatt (www.resmigazete.gov.tr) veröffentlicht, die Waren sind nach Zolltarifnummern gelistet.

 

Quelle: IHK

Saudi-Arabien: Massive Erhöhung von Zöllen und Mehrwertsteuer

Mit deutlich höheren Einfuhrabgaben müssen Importeure in Saudi-Arabien rechnen.

Grund hierfür ist, dass die Regierung Zölle und Mehrwertsteuer drastisch erhöht hat. Die (Einfuhr-)Umsatzsteuer wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2020 von fünf auf 15 Prozent verdreifacht.

Bereits zum 20. Juni 2020 hatte Saudi-Arabien die Zölle auf 575 Produkte erhöht. Betroffen sind unter anderem Nahrungsmittel, Mineralien, chemische Produkte, Baumaterialien, Metalle und Textilien. PKW sind nicht betroffen.

Mit den Maßnahmen hofft die Regierung, dem Preisverfall von Erdöl und den gestiegenen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19 wirkungsvoll zu begegnen.

 

Quelle: IHK

Aktuelle Freihandelsverhandlungen Einleitung

Die Europäische Kommission strebt eine neue Generation von Freihandelsabkommen insbesondere mit Wachstumsregionen an, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stärken.

Die multilateralen Handelsbeziehungen haben für Deutschland und die Europäische Union grundsätzliche Priorität. Angesichts zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen auf den Weltmärkten durch bilaterale Abkommensinitiativen wichtiger Handelspartner (unter anderem USA, Japan) hat sich die früher zurückhaltende Position der EU zu bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) seit 2007 jedoch geändert.

Aktuelle Freihandelsverhandlungen

Eine Übersicht über die bestehenden Freihandelsabkommen der EU finden Sie hier.

Freihandelsabkommen

 

Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE

In Verhandlung: Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Die neuen Regeln sollen nach dem Ende der Übergangsphase gelten. Ob eine Einigung erzielt werden kann, ist aber weiterhin ungewiss.

Nach dem Ende der Übergangsphase verlässt das Vereinigte Königreich (VK) endgültig den Binnenmarkt und die Zollunion. Das Ausscheiden wird erheblichen Einfluss auf den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und dem VK haben. Das Verhandlungsmandat der EU gibt einen guten Überblick darüber, wie sich die EU die Zukunft des Handels mit den Briten vorstellt.

Mit dem Entwurf für ein Freihandelsabkommen konkretisiert die EU ihre Vorschläge. Kapitel IV des Entwurfs behandelt das Thema Warenverkehr

Auf der Website der EU-Kommission finden Sie aktuelle  Informationen vom EU-Verhandlungsteam sowie die wichtigsten Verhandlungsdokumente und weitere Informationen für Wirtschaftsbeteiligte.

 

Quelle: EU-Kommission

Russland erhöht Zollsätze

Die neuen Zollsätze und die Grundlagen für die Berechnung der Zollgebühren traten am 1. August in Kraft.

Neben zahlreichen Steuererhöhungen setzt der Beschluss auch einen neuen Steuersatz für die Zollabfertigungen von Waren für den persönlichen Gebrauch fest. Die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch verdoppelt sich auf 500 Rubel.

Außerdem entfällt ab sofort die Zahlung des Zolls von 0,75 % für die elektronische Anmeldung.

Beschluss N 342

Quelle: Offizielles Internetportal für rechtliche Informationen

UK veröffentlicht eigenes Onlinetool für Zolltarife

Großbritannien veröffentlichte im Juli 2020 ein eigenes Onlinetool für seinen Zolltarif „UK Global Tariff“, der ab 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Im Tool können die Zolltarife sowohl für den aktuell geltenden Common External Tariff als auch für den künftigen UK Global Tariff für die jeweiligen Waren überprüft werden.

Onlinetool für seinen Zolltarif

UK Global Tariff

Online-Tool

 

Quelle: GOV.UK