Türkei erhebt weitere Sonderzölle

Die Türkei hat zum Schutz ihrer Wirtschaft eine Vielzahl von neuen Waren mit Sonderzöllen belegt:

Betroffen sind Feuerwerkskörper, Bodenbeläge und andere Flacherzeugnisse aus Kunststoff und Kautschuk, Waren aus Holz und Gips, Schmuckwaren, Seile, Ketten, Herde und Öfen aus Stahl, Draht, Litzen und Kabel aus Kupfer, diverse Metallwaren, Waren des Maschinen-baus, Schneemobile, Kinderwagen, Flösse und andere Schwimmkörper, Zeitmesser und Uhrwerke, Uhrgehäuse, -armbänder und -teile, Musikinstrumente, vorgefertigte Gebäude, Spielwaren, Sportartikel und Angelgerät sowie diverse Haushaltswaren.

Die Sonderzölle werden seit 1. Mai 2020 erhoben und stufenweise erhöht.

Die zweite Stufe greift ab 1. Oktober 2020.

Der Satz für die Sonderzölle liegt, abhängig von der Ware, zwischen 1,9 Prozent und 30 Prozent.

Ausgenommen von der Sonderabgabe sind Waren mit Ursprung in der EU, den EFTA-Ländern, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone sowie Malaysia und Südkorea. Als Nachweis dient ein Ursprungszeugnis.

Der Erlass wurde im türkischen Amtsblatt (www.resmigazete.gov.tr) veröffentlicht, die Waren sind nach Zolltarifnummern gelistet.

 

Quelle: IHK