EUGH spricht Urteil zur nachträglichen Korrektur von Zollanmeldungen!

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Achte Kammer) 16. Juli 2020  „Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Zollkodex der Gemeinschaften – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Überprüfung der Waren – Antrag auf Überprüfung der Zollanmeldung – Nachträgliche Prüfung“

In der Rechtssache C‑496/19

Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 78 des Zollkodex dahin auszulegen ist, dass er einer möglichen Überprüfung der Zollanmeldung entgegensteht, wenn die betreffende Ware bei einer früheren Einfuhr ohne Beanstandung einer physischen Prüfung unterzogen wurde, durch die ihre zolltarifliche Einreihung bestätigt wurde.

Auf die vorgelegte Frage ist zu antworten, dass Art. 78 des Zollkodex dahin auszulegen ist, dass er der Einleitung des dort vorgesehenen Verfahrens zur Überprüfung der Zollanmeldung nicht entgegensteht, auch wenn die betreffende Ware bei einer früheren Einfuhr ohne Beanstandung einer physischen Prüfung unterzogen wurde, durch die ihre zolltarifliche Einreihung bestätigt wurde.

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Quelle: EUR-LEX