Schweiz: Exportkontrollen und Sanktionen -SECO

Die Schweiz als exportorientiertes Land setzt sich traditionell für offene Märkte und Freihandel ein. Bei gewissen Güterkategorien ist allerdings aus sicherheitspolitischen Gründen die Kontrolle der Aus-, Ein- oder Durchfuhr angezeigt. In Zeiten internationaler Spannungen kann zudem aus sicherheitsaussenpolitischen Gründen die Aus-, Ein- und Durchfuhr von Gütern aus oder nach bestimmten Ländern verboten werden (Embargogesetzgebung).

Bei den kontrollierten Güterkategorien handelt es sich um Rüstungsgüter, um Güter, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden könnten, sowie um Güter, die der Herstellung von konventionellen Waffen dienen könnten. Solche Kontrollen, insbesondere wenn sie den Export von Gütern betreffen, können allerdings nur dann wirkungsvoll sein, wenn sie auf internationaler Ebene koordiniert werden. Hierzu bestehen vier Exportkontrollregime: die Vereinbarung von Wassenaar, die Gruppe der Nuklearlieferländer, das Raketentechnologiekontrollregime und die Australiengruppe, (vgl. unter Exportkontrollpolitik). Die Beschlüsse der genannten Exportkontrollregime sind völkerrechtlich nicht verbindlich und unterscheiden sich darin von internationalen Übereinkommen, wie etwa dem Chemiewaffenübereinkommen 13. Januar 1993, dem Biologiewaffenübereinkommen vom 10. April 1972 und dem Safeguardsübereinkommen mit der IAEA vom 6. September 1978 samt dazugehörigem Zusatzprotokoll vom 16. Juni 2000.

Weiterlesen

Unternehmen bekommen Sanktionsberatung für Handel mit Iran

Der Service richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen

Die Europäische Kommission hat zwei kostenlose Online-Plattformen gestartet, die kleinen und mittlerne Unternehmen (KMU) helfen sollen, Handel mit Iran zu betreiben. So hilft ein Helpdesk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht (link is external) dabei zu prüfen, ob bestimmte Geschäftsprojekte mit den EU-Sanktionen vereinbar sind. Eine „ Sanktionsberatung“ bietet KMU in der EU eine allgemeine, unverbindliche Orientierungshilfe dazu, ob ihre Geschäftsprojekte unter die Sanktionen der EU gegen Iran fallen könnten.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen

Der Helpdesk zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht (link is external)

Die „Sanktionsberatung“ für KMU

 

Quelle: Europäische Kommission

WTO: Neue Datenbank für Importlizenzen

Einfuhrlizenzen können transparent eingesehen werden.

Die Datenbank sammelt Informationen, Analysen und Berichte zu Importlizenzen. Importlizenzen sind Genehmigungen, die vor dem Import eines Produkts erteilt werden.

WTO-Mitglieder und Interessenten können Informationen über Einfuhrgenehmigungen abrufen, das entsprechende Abkommen einsehen und sich über stattgefundene Meetings informieren.  Eine Übersicht aller WTO-Mitglieder ermöglicht, schnell und einfach alle Informationen zu einem bestimmten WTO-Land abzurufen.

Mithilfe dieser Datenbank soll die Transparenz in diesem Bereich verbessert und allen WTO-Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, sich schnell und einfach zu informieren.

Die Datenbank können Sie hier abrufen.

Quelle: GTAI

Dokumentenvorlage beim Import in die EU

Maßnahmen zur Erleichterungen bei der Vorlage von Dokumenten werden verlängert

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1341 der Kommission vom 28. September 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 hinsichtlich der Geltungsdauer befristeter Maßnahmen; ABl. L 314 vom 29. September 2020, S. 2.

Vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 erlassen. Sie soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sowie Importe aus Drittländern sicherstellen.

Diese Verordnung wird bis zum 1. Februar 2021 verlängert. Sie war zunächst bis 1. August 2020 befristet.

Die Verordnung gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu nutzen, um Kontrollen beim Import von Pflanzen, Pflanzen- und tierischen Produkten sicherzustellen. Beispielsweise sind vorübergehend elektronische Kopien als Alternative zur Vorlage der Originale amtlicher Bescheinigungen in Papierform zulässig.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

UK: Wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2021

Großbritannien hat die EU verlassen, und die Übergangszeit nach dem Brexit endet in diesem Jahr. Überprüfen Sie die neuen Regeln ab Januar 2021 und ergreifen Sie jetzt Maßnahmen.

Seitens der britischen Regierung wurde ein Online-Tool eingerichtet, das auf die bevorstehenden Änderungen hinweisen soll.

Das Tool gibt eine Liste von Maßnahmen aus, die der Anwender, seine Familie und auch sein Unternehmen beachten sollten.

Online-Tool

 

Quelle: Gov.uk

UK Global Tarif

Der „UK Global Tariff“ tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.

Die britische Regierung hat zum „UK Global Tariff“ ein Online-Tool veröffentlicht.

Es ermöglicht die Überprüfung von Zolltarifen für die jeweiligen Waren, sowohl für den aktuell geltenden „Common External Tariff“ als auch für den künftigen „UK Global Tariff

Search for your goodsQuelle: GOV.UK