Türkei erlässt weitere Zusatzzölle

Zusatzzölle ab 27. Juni 2020

Zusätzlich zu den am 11. Mai 2020 erlassenen Zusatzzöllen, hat die Türkei auf zahlreiche weitere Produkte Zusatzzölle erlassen.

Die Zusatzzölle betreffen dabei den Anhang II und gelten bis zum 30. September 2020.

Die Zusatzzölle für Waren des Anhangs I werden erst am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Eine Übersicht der ab 27.06.2020 betroffenen Zolltarifnummern

(ersten 8 Stellen sind mit der EU identisch) steht hier bereit.

Eine Übergangsfrist von 15 Tagen für Waren die sich bereits in Transit befinden, ermöglicht eine Teilreduzierung der Zusatzzölle. Waren mit Ursprung in der EU, EFTA-Ländern, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone, Südkorea und Malaysia sind nicht betroffen.

Die jeweils anwendbaren Zollsätze je nach Ursprungsland sind in den Tabellen in den Spalten 1 bis 8 wiedergegeben. Diese haben folgende Bedeutung:

Spalte 1: EU und EFTA-Länder, Israel, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Palästina, Tunesien, Ägypten, Georgien, Albanien, Chile, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mauritius und Moldau.
Spalte 2: Südkorea.
Spalte 3: Malaysia.

Quelle: IHK Düsseldorf