Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Russland erhöht Zollsätze
Die neuen Zollsätze und die Grundlagen für die Berechnung der Zollgebühren traten am 1. August in Kraft.
Neben zahlreichen Steuererhöhungen setzt der Beschluss auch einen neuen Steuersatz für die Zollabfertigungen von Waren für den persönlichen Gebrauch fest. Die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch verdoppelt sich auf 500 Rubel.
Außerdem entfällt ab sofort die Zahlung des Zolls von 0,75 % für die elektronische Anmeldung.
Quelle: Offizielles Internetportal für rechtliche Informationen