Russland erhöht Zollsätze

Die neuen Zollsätze und die Grundlagen für die Berechnung der Zollgebühren traten am 1. August in Kraft.

Neben zahlreichen Steuererhöhungen setzt der Beschluss auch einen neuen Steuersatz für die Zollabfertigungen von Waren für den persönlichen Gebrauch fest. Die Wertgrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch verdoppelt sich auf 500 Rubel.

Außerdem entfällt ab sofort die Zahlung des Zolls von 0,75 % für die elektronische Anmeldung.

Beschluss N 342

Quelle: Offizielles Internetportal für rechtliche Informationen