Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Neue Luftreifen aus Kautschuk

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) – 224. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 27. bis 29.09.2021:

Warenbeschreibung:

Neue Luftreifen aus Kautschuk, die zur Verwendung auf Anhängern bestimmt sind und folgende Merkmale aufweisen:

–         Reifen der Klasse C2 (d. h. hauptsächlich für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N sowie O3 und O4 bestimmt)

–         Bauart „R“

–         für einen Felgendurchmesser von 13 oder 14 Zoll

–         Querschnittsbreite zwischen 155 und 185 mm

–         bezeichnet mit einem Geschwindigkeitsindex „N“ (maximal 140 km/h)

–         Tragfähigkeitsindex von 89 bis 104 (580 bis 900 kg)

Einreihung:

Die oben genannten Luftreifen, die gelegentlich die Bezeichnung „FRT“ oder „For Trailer Use Only“ tragen, sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur als „neue Luftreifen von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art“ in die Unterposition 4011 20 einzureihen. Eine Einreihung in die Unterposition 4011 90 scheidet aus, weil sich die Reifen aufgrund ihrer Eigenschaften für die Verwendung auf Lastkraftwagen eignen und die Bezeichnung „FRT“ oder „For Trailer Use Only“ oder ihre Aufmachung als Reifen zur Verwendung auf Anhängern kein entscheidendes Kriterium für den Ausschluss aus der Unterposition 4011 20 ist

(Stand: 02.12.2021)

Quelle: Zoll.de

ÄNDERUNGEN DES WARENVERZEICHNISSES FÜR DIE AUßENHANDELSSTATISTIK ZUM 1.1.2022

ACHTUNG: Besonderheiten im Zusammenhang mit der HS-Umstellung 2022  Bedingt durch die HS-Umstellung 2022 kommt es zu umfangreichen Änderungen auf der Ebene der  8-stelligen Warennummern (KN-Codes).


Insbesondere lassen sich aufgrund der Masse der möglichen Zuordnungen zu Warennummern des  Vorjahres nicht alle Beziehungen vom aktuellen Berichtsjahr (2022) zum Vorjahr (2021) darstellen.

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) | 2021

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2022

Das für das Jahr 2022 gültige Warenverzeichnis für die Außen­handelsstatistik (WA) beinhaltet die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN), die jährlich durch Ver­ordnung (VO) der Kommission der Euro­pä­ischen Union rechtswirksam festgelegt werden.

Das WA dient der Klassi­fizierung der Waren für die Statistik des Waren­verkehrs mit den Mitglied­staaten der Europä­ischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel)

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Quelle: Zoll.de

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 0101NEH23.11.2021
2.Position 0102EE23.11.2021
3.Position 0103NEH23.11.2021
4.Position 2937NEH18.11.2021
5.Position 2940NEH19.11.2021
6.Position 6307KN18.11.2021
7.Position 8711GE06.11.2012
8.Position 8714KN18.11.2021
9.Position 9404KN18.11.2021
10.VorbemerkungenListe01.01.2021
(Stand: 25.11.2021)

Quelle: Zoll.de

 

Berichtigung – TARIC 2022

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832 der Kommission vom 12. Oktober 2021zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (Amtsblatt der Europäischen Union L 385 vom 29. Oktober 2021)

Amtsblatt der Europäischen Union L 414/1 vom 19.11.2021

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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22.09. bis 24.09.2021:

Warenbeschreibung:

Ware bestehend aus Rohren, die aus einer Aluminiumlegierung gefertigt sind. Die Rohre verfügen über Manschetten zur Befestigung von Gummischläuchen. An die Rohre sind Halterungen angeschweißt, die über Löcher zur Montage am Zielort verfügen. Die gesamte Ware wird in Batteriekühlsystemen in Elektrofahrzeugen verwendet.

Einreihung:

Die Ware ist in die KN-Unterposition 8708 99 als „andere Teile von Kraftfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705“ einzureihen. Obwohl die Rohre im Batteriekühlsystem von Kraftfahrzeugen zum Transport der Kühlflüssigkeit verwendet werden, ist die Einreihung in die KN-Unterposition 8708 91 als Teile von Kühler ausgeschlossen, da sie keine integrierten Bestandteile des Kühlers selbst sind. Sie verbinden lediglich den Kühler mit dem Kühlsystem von Fahrzeugen. Eine Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit der Rohre in die Positionen 7608 oder 7616 ist ebenfalls ausgeschlossen, da die Erzeugnisse aufgrund ihrer objektiven Merkmale, insbesondere des Vorhandenseins von Klammern, weiter bearbeitet worden sind, als Rohre im Sinne der Definition in Anmerkung 1 e) zu Kapitel 76. Sie sind folglich als „Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt sind“, zu bezeichnen.

 

 

 

 

 

(Stand: 18.11.2021)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) – 224. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 27. – 29. September 2021:

Warenbeschreibung:

Ware aus Kunststoff (100 % PVC) mit durchbrochener Rillenstruktur, in Rollen, die in rechteckige Platten (650 mm x 950 mm) geschnitten werden können. Die Ware wird als Allzweck-Anti-Rutsch-Material präsentiert, das als Badezimmermatten, aber auch für andere Zwecke verwendet werden kann, wie zum Beispiel zum Schutz von Küchenböden, Armaturenbrettern von Autos usw.

Einreihung/Begründung:

Die Ware ist in die Position 3918 einzureihen.

Die Einreihung erfolgt in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH in der Rechtssache C-379/02 vom 7. Oktober 2004 und der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/183 der Kommission vom 27. Januar 2017.

Siehe Abbildung.

 

 

 

 

 

 

(Stand: 18.11.2021)

Quelle: Zoll.de

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 3918NEH27.10.2021
2.Position 3926NEH27.10.2021
3.Position 8704AV01.01.2009
4.Position 8708NEH29.10.2021
5.VorbemerkungenListe01.01.2021
(Stand: 18.11.2021)

Quelle: Zoll.de