Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Außenwirtschaft
Brexit – Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.
Informationen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit)
Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das voraussichtlich ab 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar sein wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.
Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.
Quelle: Zoll.de
EU-VK Freihandelsabkommen in deutscher Fassung veröffentlicht
Die EU-Kommission stellt zusätzliche Informationen zum Abkommen zur Verfügung.
Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (Trade and Cooperation Agreement TCA) ist am 31. Dezember 2020 auf Deutsch im EU-Amtsblatt L 444 veröffentlicht worden. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Version, die noch sprachjuristisch überarbeitet werden muss. Die endgültige Fassung wird spätestens im April vorliegen.
Der Leitfaden zum Ende der Übergangsphase wurde ebenfalls aktualisiert: Leitfaden Zoll und Präferenzursprung
Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brexit: Erreichbarkeit der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung zum Jahreswechsel
Brexit: Erreichbarkeit der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung zum Jahreswechsel
Vor dem Hintergrund des Ablaufs des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2020 erweitert die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung ihre Servicezeiten zum Jahreswechsel
Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung steht für allgemeine sowie IT-Anwenderfragen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit) auch über den Jahreswechsel vom 31. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 zu den folgenden Hotline-Zeiten zur Verfügung:
Zentrale Auskunft Zoll
Erreichbarkeit 08:00 – 17:00 Uhr
- Auskünfte an Firmen und Gewerbetreibende: Tel.: +49 351 44834 -520
- Auskünfte an Privatpersonen: Tel.: +49 351 44934 -510
- englischsprachige Auskünfte: Tel.: +49 351 44834 -520
Weitere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten zur Zentralen Auskunft Zoll erhalten Sie hier:
Allgemeine Zollfragen: Ihre Kontaktmöglichkeiten zur Zentralen Auskunft Zoll
Service Desk Zoll
Erreichbarkeit 08:00 – 17:00 Uhr
- Tel.: 0800 8007-5452 oder +49 351 44834-555
Weitere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten zum Service Desk Zoll erhalten Sie hier:
Fragen zu Online-Anwendungen: Ihre Kontaktmöglichkeiten zum Service Desk Zoll
Auskünfte zu den Auswirkungen des Brexit erhalten Sie zusätzlich rund um die Uhr digital sowohl in deutscher als auch englischer Sprache durch den Chatbot „Brexit-Bot“.

Der Chatbot steht für allgemeine Fragen rund um den Brexit zur Verfügung.
Brexit-Bot
Quelle: Zoll.de
EU/Russland – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Sanktionen
Beschluss (GASP) 2020/2143 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 430 vom 18. Dezember 2020, S. 26.
Die bestehenden Sanktionen gegenüber Russland werden um weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2021 verlängert.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020
Brexit – Einigung auf Freihandelsabkommen
Die pünktliche Geltung des „Trade and Cooperation Agreement“ zum 1. Januar 2021 soll seitens der EU zunächst durch provisorische Anwendung sichergestellt werden.
Auf europäischer Seite müssen der Rat und das Parlament zustimmen. Das Abkommen soll wegen der Kürze der Zeit ab 1. Januar 2021 zunächst vorläufig angewandt werden – hierfür genügt eine Entscheidung des Rates.
Das Parlament wird sich dann im neuen Jahr ausführlich mit dem Abkommen befassen und dieses dann billigen oder ganz oder teilweise ablehnen.
Auf britischer Seite muss ebenfalls das Parlament zustimmen. Sitzungstermine für Unter- und Oberhaus wurden bereits für den 30. Dezember 2020 anberaumt.
Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung
Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2020/1749 vom 7. Oktober 2020 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Güterlisten unter „Die Güterlisten im Detail / Anhänge EG–Dual-Use-Verordnung“.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Coronakrise
Die Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll wurden aktualisiert, speziell wurden Informationen zur Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eingestellt.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zoll. Was ändert sich und was ist zu beachten?
Coronakrise
Quelle: Zoll.de
Spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak
Frohe Weihnachten
Liebe Mandanten,
wir blicken auf ein sehr spannendes und schwieriges Jahr 2020 zurück,
das niemand so hat voraussehen können.
Die Pandemie hat unseren Geschäftsalltag,
unsere gewohnten Arbeitsabläufe und auch den sozialen
Umgang miteinander – privat wie geschäftlich –
durcheinandergewirbelt.
Ohne Ihr Vertrauen in unsere Fachkompetenz und Ihre Bereitschaft bei Zoll- und Außenwirtschaftproblemen zu uns zu kommen,
hätten wir diese herausfordernde Zeit
nicht so gut überstanden.
Deshalb möchten wir uns aufrichtig für die tolle
Zusammenarbeit und den Zusammenhalt
bedanken!
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie besinnliche
Weihnachten, erholsame Feiertage
und
ein glückliches und vor allem gesundes Jahr 2021
Lassen Sie uns mit viel Optimismus ins Jahr 2021 starten
Ihr Wouros & Partnerteam







