Aktualisierung der Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung

Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2020/1749 vom 7. Oktober 2020 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Güterlisten unter „Die Güterlisten im Detail / Anhänge EGDual-Use-Verordnung“.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle