EU/Russland – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2020/2143 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 430 vom 18. Dezember 2020, S. 26.

Die bestehenden Sanktionen gegenüber Russland werden um weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2021 verlängert.

 

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