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Brexit – Einigung auf Freihandelsabkommen
Die pünktliche Geltung des „Trade and Cooperation Agreement“ zum 1. Januar 2021 soll seitens der EU zunächst durch provisorische Anwendung sichergestellt werden.
Auf europäischer Seite müssen der Rat und das Parlament zustimmen. Das Abkommen soll wegen der Kürze der Zeit ab 1. Januar 2021 zunächst vorläufig angewandt werden – hierfür genügt eine Entscheidung des Rates.
Das Parlament wird sich dann im neuen Jahr ausführlich mit dem Abkommen befassen und dieses dann billigen oder ganz oder teilweise ablehnen.
Auf britischer Seite muss ebenfalls das Parlament zustimmen. Sitzungstermine für Unter- und Oberhaus wurden bereits für den 30. Dezember 2020 anberaumt.