Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Brexit: Erreichbarkeit der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung zum Jahreswechsel
Brexit: Erreichbarkeit der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung zum Jahreswechsel
Vor dem Hintergrund des Ablaufs des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2020 erweitert die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung ihre Servicezeiten zum Jahreswechsel
Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung steht für allgemeine sowie IT-Anwenderfragen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit) auch über den Jahreswechsel vom 31. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 zu den folgenden Hotline-Zeiten zur Verfügung:
Zentrale Auskunft Zoll
Erreichbarkeit 08:00 – 17:00 Uhr
- Auskünfte an Firmen und Gewerbetreibende: Tel.: +49 351 44834 -520
- Auskünfte an Privatpersonen: Tel.: +49 351 44934 -510
- englischsprachige Auskünfte: Tel.: +49 351 44834 -520
Weitere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten zur Zentralen Auskunft Zoll erhalten Sie hier:
Allgemeine Zollfragen: Ihre Kontaktmöglichkeiten zur Zentralen Auskunft Zoll
Service Desk Zoll
Erreichbarkeit 08:00 – 17:00 Uhr
- Tel.: 0800 8007-5452 oder +49 351 44834-555
Weitere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten zum Service Desk Zoll erhalten Sie hier:
Fragen zu Online-Anwendungen: Ihre Kontaktmöglichkeiten zum Service Desk Zoll
Auskünfte zu den Auswirkungen des Brexit erhalten Sie zusätzlich rund um die Uhr digital sowohl in deutscher als auch englischer Sprache durch den Chatbot “Brexit-Bot”.
Der Chatbot steht für allgemeine Fragen rund um den Brexit zur Verfügung.
Brexit-Bot
Quelle: Zoll.de