Brexit: Neue digitale Informationsmöglichkeit

Brexit: Informationsangebot der Zollverwaltung

Neue digitale Informationsmöglichkeit für allgemeine Fragen zum Brexit: „Brexit-Bot“ und Erreichbarkeit der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung zum Jahreswechsel

Datum: 22.12.2020

Für allgemeine Fragen rund um die Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit) steht ab jetzt der Chatbot „Brexit-Bot“ zur Verfügung.

Der Brexit-Bot ist rund um die Uhr für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erreichbar und beantwortet per Chat-Interaktion selbstständig die an ihn gerichteten Fragestellungen.
Um den besonderen Anforderungen der Thematik „Brexit“ gerecht zu werden, ist der Chatbot mehrsprachig konzipiert und erteilt Auskünfte in deutscher und englischer Sprache.
Dabei bildet er sich über seine lernenden KI-Komponenten stetig selbst weiter und erweitert sein Informationsangebot so kontinuierlich.

Logo des Brexit-Chatbot
Brexit-Bot

Der Chatbot steht für allgemeine Fragen rund um den Brexit zur Verfügung.
Brexit-Bot

Vor dem Hintergrund des Ablaufs des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2020 erweitert die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung ihre Servicezeiten zum Jahreswechsel und steht Ihnen telefonisch sowie per E-Mail zur Beantwortung von allgemeinen Anfragen zum Brexit vom 31. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

Quelle: Zoll.de

EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Anhänge

Neue Güterlisten ab 15. Dezember 2020

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1749 der Kommission vom 7. Oktober 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck; ABl. L 421 vom 14. Dezember 2020, S. 1.

Die Anhänge der Dual-Use-Verordnung (EG Nr. 428/2009) wurden aktualisiert. Die Verordnung tritt zum 15. Dezember 2020 in Kraft.

Die Aktualisierungen betreffen folgende Anhänge:

  • Anhang I (Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck) sowie IIg
  • Anhänge IIa bis IIf (allgemeine Ausfuhrgenehmigungen)
  • Anhang IV

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

 

EU/Kongo – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/2021; ABl. L 419 vom 11. Dezember 2020, S. 5;
Beschluss (GASP) 2020/2033; ABl. L 419 vom 11. Dezember 2020, S. 30.

Die bestehenden Sanktionen werden um ein weiteres Jahr, bis zum 12. Dezember 2021, verlängert.

Eine Person wird aus der Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen. Anhang I des Beschlusses 2010/788/GASP wird entsprechend aktualisiert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 1183/2005

Die Verordnung über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 2368/2002

Die Verordnung zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

Restriktive Maßnahmen gegen Belarus

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 765/2006

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen Belarus steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

Mit Wirkung vom 15.12.2020 ist die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/1749 DER KOMMISSION vom 7. Oktober 2020 (Dual-Use-VO) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in Kraft getreten, siehe Link.

Die berichtigte Fassung der Dual-Use Verordnung wird im EZT-Online zeitnah eingestellt.

(Stand 15.12.2020)

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Quelle: Zoll.de