EU/Kongo – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/2021; ABl. L 419 vom 11. Dezember 2020, S. 5;
Beschluss (GASP) 2020/2033; ABl. L 419 vom 11. Dezember 2020, S. 30.

Die bestehenden Sanktionen werden um ein weiteres Jahr, bis zum 12. Dezember 2021, verlängert.

Eine Person wird aus der Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen. Anhang I des Beschlusses 2010/788/GASP wird entsprechend aktualisiert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020