EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Anhänge

Neue Güterlisten ab 15. Dezember 2020

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1749 der Kommission vom 7. Oktober 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck; ABl. L 421 vom 14. Dezember 2020, S. 1.

Die Anhänge der Dual-Use-Verordnung (EG Nr. 428/2009) wurden aktualisiert. Die Verordnung tritt zum 15. Dezember 2020 in Kraft.

Die Aktualisierungen betreffen folgende Anhänge:

  • Anhang I (Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck) sowie IIg
  • Anhänge IIa bis IIf (allgemeine Ausfuhrgenehmigungen)
  • Anhang IV

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020