Restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

Aktuelle Fassung der VO (EU) 2020/1998

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße steht ab sofort zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

EU/Irak – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

Durchführungsverordnung (EU) 2020/2003 der Kommission vom 7. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak; ABl. L 412 vom 8. Dezember 2020, S. 29.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

EU/Venezuela – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1696; ABl. L 381 vom 13. November 2020, S. 8;
Beschluss (GASP) 2020/1700; ABl. L 381 vom 13. November 2020, S. 24.

Die Europäische Union hat im November 2017 Sanktionen gegenüber Venezuela verhängt. Diese Maßnahmen werden bis 14. November 2021 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.