EU führt elektronische Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter ein

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1144 der Kommission vom 28. Mai 2026 mit Bestimmungen über elektronische Genehmigungen für die Ausfuhr von Kulturgütern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 des Rates und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1081/2012 der Kommission, ABl. L 2026/1144 vom 29.05.2026.

Die Europäische Union stellt das Verfahren für Ausfuhrgenehmigungen von Kulturgütern auf ein elektronisches System um. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1144 werden die Voraussetzungen für elektronische Genehmigungen nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 geregelt.

Künftig sollen Anträge auf Ausfuhrgenehmigungen über das neue elektronische AKG-System gestellt, bearbeitet und entschieden werden. Das System dient auch dem Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden und Zollbehörden der Mitgliedstaaten.

Die Verordnung sieht drei Arten von Ausfuhrgenehmigungen vor: normale Genehmigungen, spezifische offene Genehmigungen und allgemeine offene Genehmigungen. Normale Genehmigungen gelten grundsätzlich für einzelne Sendungen. Spezifische offene Genehmigungen können für die mehrmalige vorübergehende Ausfuhr eines bestimmten Kulturguts genutzt werden. Allgemeine offene Genehmigungen können Museen oder ähnlichen Einrichtungen für vorübergehende Ausfuhren aus ihrer ständigen Sammlung erteilt werden.

Für normale Ausfuhrgenehmigungen darf die Gültigkeitsdauer zwölf Monate nicht überschreiten. Spezifische und allgemeine offene Genehmigungen dürfen höchstens fünf Jahre gültig sein.

Für Antragsteller wird die EORI-Nummer zur Identifizierung verbindlich. Zudem müssen im elektronischen Antrag umfangreiche Angaben zum Kulturgut gemacht werden, unter anderem Kategorie, KN-Code, Beschreibung, Datierung, Urheber, Ursprung, Zollwert, Fotografien, Abmessungen, Eigentümerdaten und Begleitunterlagen.

Das AKG-System wird als unabhängiges Modul von TRACES entwickelt und soll mit der EU-Single-Window-Umgebung für den Zoll verknüpft werden. Dadurch sollen Zollbehörden Ausfuhrgenehmigungen an den Außengrenzen elektronisch prüfen können.

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1081/2012 wird aufgehoben. Die neue Verordnung gilt ab dem 2. Oktober 2031. Die Kommission muss das AKG-System bis zu diesem Datum einrichten.

Für Unternehmen, Kunsthandel, Museen, Sammlungen, Speditionen und Zollverantwortliche bedeutet dies: Prozesse zur Ausfuhr von Kulturgütern müssen rechtzeitig auf elektronische Antragstellung, EORI-Nutzung, digitale Dokumentation und elektronische Nachweisführung vorbereitet werden.

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Rechtshinweis:
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