Dokumentenvorlage beim Import in die EU

Maßnahmen zur Erleichterungen bei der Vorlage von Dokumenten werden verlängert

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1341 der Kommission vom 28. September 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 hinsichtlich der Geltungsdauer befristeter Maßnahmen; ABl. L 314 vom 29. September 2020, S. 2.

Vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 erlassen. Sie soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sowie Importe aus Drittländern sicherstellen.

Diese Verordnung wird bis zum 1. Februar 2021 verlängert. Sie war zunächst bis 1. August 2020 befristet.

Die Verordnung gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu nutzen, um Kontrollen beim Import von Pflanzen, Pflanzen- und tierischen Produkten sicherzustellen. Beispielsweise sind vorübergehend elektronische Kopien als Alternative zur Vorlage der Originale amtlicher Bescheinigungen in Papierform zulässig.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Unentgeltlich überlassene Software erhöht den Zollwert

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied in der Rechtssache C-509/19, dass es Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK erlaubt, bei der Ermittlung des Zollwerts einer eingeführten Ware ihrem Transaktionswert den wirtschaftlichen Wert einer Software hinzuzurechnen, die in der Union erarbeitet und dem in einem Drittstaat ansässigen Verkäufer unentgeltlich vom Käufer zur Verfügung gestellt wird.

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Quelle: EuGH

UK: Wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2021

Großbritannien hat die EU verlassen, und die Übergangszeit nach dem Brexit endet in diesem Jahr. Überprüfen Sie die neuen Regeln ab Januar 2021 und ergreifen Sie jetzt Maßnahmen.

Seitens der britischen Regierung wurde ein Online-Tool eingerichtet, das auf die bevorstehenden Änderungen hinweisen soll.

Das Tool gibt eine Liste von Maßnahmen aus, die der Anwender, seine Familie und auch sein Unternehmen beachten sollten.

Online-Tool

 

Quelle: Gov.uk

UK Global Tarif

Der „UK Global Tariff“ tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft.

Die britische Regierung hat zum „UK Global Tariff“ ein Online-Tool veröffentlicht.

Es ermöglicht die Überprüfung von Zolltarifen für die jeweiligen Waren, sowohl für den aktuell geltenden „Common External Tariff“ als auch für den künftigen „UK Global Tariff

Search for your goodsQuelle: GOV.UK

EU: Keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auf medizinische Waren

Maßnahmen werden verlängert

Beschluss (EU) 2020/1101 der Kommission vom 23. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4936); ABl. L 241 vom 27. Juli 2020, S. 36.

Die Maßnahme war zunächst bis zum 31. Juli 2020 befristet und wird nun um drei Monate, bis 31. Oktober 2020, verlängert.
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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

 

 

Datenbank gibt Auskunft über EU-verbindliche Zolltarife

Europäischen Verbindlichen Zolltarifauskünfte (EVZTA)

Die Datenbank der Europäischen Verbindlichen Zolltarifauskünfte (EVZTA) ist eine Sammlung von Zolltarifauskünften samt der Entscheidungsgrundlagen von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten. Bei Tarifierungs- und Auslegungsfragen können diese Entscheidungen als wertvolle Interpretationshilfen dienen.

Grundsätzlich haben die verbindlichen Auskünfte aktuell eine Gültigkeit von 6 Jahren (Entscheidungen ab Mai 2016 nur noch 3 Jahre) und gelten in der gesamten Union, unabhängig davon, durch welchen Mitgliedstaat sie erteilt wurden.

Auf der Website der Europäischen Kommission kann die Verbindliche Zolltarifauskunft-Datenbank (European Binding Tariff Information) eingesehen werden.

Quelle: Europäischen Kommission

EUGH spricht Urteil zur nachträglichen Korrektur von Zollanmeldungen!

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Achte Kammer) 16. Juli 2020  „Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Zollkodex der Gemeinschaften – Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 – Überprüfung der Waren – Antrag auf Überprüfung der Zollanmeldung – Nachträgliche Prüfung“

In der Rechtssache C‑496/19

Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob Art. 78 des Zollkodex dahin auszulegen ist, dass er einer möglichen Überprüfung der Zollanmeldung entgegensteht, wenn die betreffende Ware bei einer früheren Einfuhr ohne Beanstandung einer physischen Prüfung unterzogen wurde, durch die ihre zolltarifliche Einreihung bestätigt wurde.

Auf die vorgelegte Frage ist zu antworten, dass Art. 78 des Zollkodex dahin auszulegen ist, dass er der Einleitung des dort vorgesehenen Verfahrens zur Überprüfung der Zollanmeldung nicht entgegensteht, auch wenn die betreffende Ware bei einer früheren Einfuhr ohne Beanstandung einer physischen Prüfung unterzogen wurde, durch die ihre zolltarifliche Einreihung bestätigt wurde.

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Quelle: EUR-LEX