EU: Keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auf medizinische Waren

Maßnahmen werden verlängert

Beschluss (EU) 2020/1101 der Kommission vom 23. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4936); ABl. L 241 vom 27. Juli 2020, S. 36.

Die Maßnahme war zunächst bis zum 31. Juli 2020 befristet und wird nun um drei Monate, bis 31. Oktober 2020, verlängert.
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