Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Unentgeltlich überlassene Software erhöht den Zollwert
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied in der Rechtssache C-509/19, dass es Art. 71 Abs. 1 Buchst. b UZK erlaubt, bei der Ermittlung des Zollwerts einer eingeführten Ware ihrem Transaktionswert den wirtschaftlichen Wert einer Software hinzuzurechnen, die in der Union erarbeitet und dem in einem Drittstaat ansässigen Verkäufer unentgeltlich vom Käufer zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: EuGH