Brexit: Wann brauchen Unternehmen eine britische EORI-Nummer?

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) ergeben sich Änderungen:

  • Britische EORI-Nummern verlieren ihre Gültigkeit in der EU27,
  • EORI-Nummern, die in einem der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten erteilt wurden, verlieren ihre Gültigkeit im VK.

Die Briten haben den Namen „EORI“ beibehalten. Es wird also ab 2021 zwei verschiedene EORI-Nummern geben: eine EU-EORI wie bisher und eine britische EORI-Nummer, die mit GB beginnt.

Deutsche Unternehmen brauchen nur dann eine GB-EORI-Nummer, wenn sie im VK Zollanmeldungen abgeben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie als Lieferbedingungen DDP vereinbart haben oder sie eine Niederlassung oder Produktionsstandort im VK haben.

Die britische EORI-Nummer kann online beantragt werden: www.gov.uk/eori

Neues Online-Portal „Access2Markets“ der EU-Kommission

Zielgruppe sind insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).

Das Portal bietet Informationen zum Handel über die Grenzen der EU hinaus. Die Themen umfassen Zölle, Steuern, Ursprungsregeln, Produktanforderungen, Zollverfahren und Handelshemmnisse zu bestimmten Produkten.
Access2Markets ist eine umfassende Datenbank mit außenhandelsrelevanten Informationen zu mehr als 120 Märkten weltweit:

  • Einfuhrzölle,
  • Ursprungs- bzw. Präferenzregelungen (Ursprungsrechner ROSA),
  • Lizenzanforderungen,
  • benötigte Einfuhrpapiere,
  • Außenhandelsstatistiken nach Ländern und Warengruppen sowie
  • Handelshemmnisse

Zudem enthält das Portal ein Tool zur Selbsteinschätzung der Ursprungsregeln (‚Rosa‘).

Besonders wichtig sind aus Sicht der EU-Kommission Hinweise dazu, wie Unternehmen besser von Handelsabkommen der EU mit ihren Partnerländern profitieren können. Dazu sollen die teilweise komplizierten Regeln der Freihandelsabkommen praxisnah und produktspezifisch erklärt werden.

Online-Portal Access2Markets

Link  zum testen, was ‚Rosa‘ zu bieten hat   

Quelle: Europäischen Kommission