Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Brexit: Wann brauchen Unternehmen eine britische EORI-Nummer?
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) ergeben sich Änderungen:
- Britische EORI-Nummern verlieren ihre Gültigkeit in der EU27,
- EORI-Nummern, die in einem der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten erteilt wurden, verlieren ihre Gültigkeit im VK.
Die Briten haben den Namen „EORI“ beibehalten. Es wird also ab 2021 zwei verschiedene EORI-Nummern geben: eine EU-EORI wie bisher und eine britische EORI-Nummer, die mit GB beginnt.
Deutsche Unternehmen brauchen nur dann eine GB-EORI-Nummer, wenn sie im VK Zollanmeldungen abgeben. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie als Lieferbedingungen DDP vereinbart haben oder sie eine Niederlassung oder Produktionsstandort im VK haben.
Die britische EORI-Nummer kann online beantragt werden: www.gov.uk/eori






