Gleichzeitige Anwendung von Schutz- und Antidumpingmaßnahmen

Maßnahmen bezüglich warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils) mit Ursprung in China, Indonesien und Taiwan werden aufgenommen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1713 der Kommission vom 16. November 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1382 zur Änderung bestimmter Verordnungen zur Einführung von Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen gegenüber bestimmten Stahlerzeugnissen, für die Schutzmaßnahmen gelten; ABl. 384 vom 17. November 2020, S. 6.

Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse unterliegen Schutzmaßnahmen. Für einige der betroffenen Warenkategorien gelten zudem Antidumping- und/oder Antisubventionsmaßnahmen. Dies kann dazu führen, dass auf Einfuhren sowohl Zölle im Rahmen der Schutzmaßnahmen als auch Antidumping- bzw. Ausgleichszölle erhoben werden. Die gleichzeitige Anwendung kann zu einem höheren Schutzniveau führen als von der Europäischen Kommission beabsichtigt.

Deshalb führte die EU-Kommission im September 2019 Maßnahmen ein, um eine gleichzeitige Anwendung zu verhindern.  Diese Maßnahmen werden ergänzt:

Im Oktober 2020 wurden Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl in Tafeln oder Rollen (Coils) mit Ursprung in China, Indonesien und Taiwan eingeführt. Um auch hier eine gleichzeitige Anwendung von Schutz- und Antidumpingmaßnahmen zu verhindern, werden  anwendbare Antidumpingzollsätze  eingefügt.

Die (teilweisen) Aussetzungen der Antidumping- bzw. Ausgleichszölle sind zeitlich befristet. Sie gelten für die Dauer der Schutzmaßnahmen.