EU/Jordanien – Europa-Mittelmeer-Abkommen – Änderung des Protokoll Nr. 3 (Ursprungsprotokoll)

Lockerung der anwendbaren Ursprungsregeln

Beschluss Nr. 1/2016 des Assoziationsausschusses EU-Jordanien vom 19. Juli 2016 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über die Bestimmung Weiterlesen

Warenverkehr mit Ägypten

Ausfertigung von Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auf der Rechnung EUR-MED

Die Europäische Kommission wies darauf hin, dass die ägyptische Zollverwaltung Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auf der Rechnung EUR-MED nur dann anerkennt, wenn von der Rechnung ausschließlich Ursprungswaren erfasst werden. Um demnach Probleme bei solchen Mischsendungen (Waren mit und ohne präferenziellen Ursprung) zu vermeiden, sollten getrennte Rechnungen für Waren mit und ohne Ursprung ausgefertigt werden.

 

Quelle: Zoll.de

Warenverkehr mit Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Mit Beschluss Nr. 71/2015 vom 20. März 2015, veröffentlicht in Amtsblatt Reihe L Nr. 129 vom 19. Mai 2016, wird das Protokoll 4 (Ursprungsregeln) zum EWR-Abkommen durch ein neues Protokoll 4, das an das Regionale Übereinkommen angeglichen ist, ersetzt.

 

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt.