Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur- Zusammenstellung von vier Mini-Bechern aus feinem Knochenporzellan, – 6911 10 00
Amtsblatt der Europäischen Union vom 7.7.2023 L 174/3
Warenbezeichnung:
Zusammenstellung von vier Mini-Bechern aus feinem Knochenporzellan, fein glasiert, verziert mit Zahlen in künstlerischer Typografie.
Die Becher haben keinen Henkel. Sie sind etwa 6 cm hoch und haben einen Durchmesser von etwa 5,5 cm.
Sie können als Geschirr oder als Dekorationsartikel (z. B. für Blumen oder Kerzen) verwendet werden. Weiterlesen






