Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
ATLAS – Ausfuhr: Löschung der Unterlage Y891.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea-Bissau
Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo
Erläuterungen
| Änderungen der Erläuterungen: |
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Teil | Anwendbar ab |
| 1. | Position 4401 | GE – national | 04.04.2023 |
| 2. | Vorbemerkungen | Liste | 01.01.2023 |
| (Stand: 03.08.2023) | |||
Quelle: Zoll.de
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
BAFA – Exportkontrolle Aktuell – Sonder-Newsletter
Weitere Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt.
Zu diesen Maßnahmen zählen vor allem eine grundlegende Überarbeitung der bereits bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen sowie die Bekanntgabe fünf neuer Allgemeiner Genehmigungen.
Diese Änderungen sowie die fünf neuen Allgemeinen Genehmigungen treten am 1. September 2023 in Kraft.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Filterbeutel – Unterposition 5911 90 99
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 245. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 12. bis 14. Juni 2023:
Warenbeschreibung:
Filterbeutel
Die Waren bestehen aus einem Vliesstoff aus Spinnstoffen und sind mit einem Kunststoffelement ausgestattet und zu Filterzwecken in Filter- oder Reinigungsmaschinen oder in Staubsaugern bestimmt.
Einreihung:
Die Waren sind in Anwendung der AV 1 und AV 6, Anmerkung 8 b) zu Kapitel 59 sowie Anmerkung 1 e) zu Abschnitt XVI als „andere Waren des technischen Bedarfs, aus Spinn-stoffen“ in die Unterposition 5911 90 99 einzureihen. Weiterlesen






