Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union  vom 11.7.2023 C 244/6

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(1)werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union(2)wie folgt geändert:

Auf Seite 293 erhalten die Erläuterungen zu Position 7019sowie zu den Unterpositionen 7019 11 00– 7019 90 00.

thumbnail of Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union 11.07.23

 

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