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Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union
Amtsblatt der Europäischen Union vom 11.7.2023 C 244/6
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(1)werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union(2)wie folgt geändert:
Auf Seite 293 erhalten die Erläuterungen zu Position 7019sowie zu den Unterpositionen 7019 11 00– 7019 90 00.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023






