Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Multifunktionsgerät zum Einbau in das Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs. -8528 52 91
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2656 DER KOMMISSION vom 21. November 2023 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 27.11.2023.
Warenbeschreibung:
Ein Multifunktionsgerät in einem Gehäuse mit Frontbedienknöpfen zum Einbau in das Armaturenbrett eines Kraftfahrzeugs. Das Gerät umfasst
— eine Flüssigkristallanzeige (LCD) mit Touchscreen mit einer Bildschirmdiagonale von 17,15 cm (6,75 Zoll);
— zwei USB-Anschlüsse;
— ein Bluetooth-Modul;
— einen digitalen Funktuner (DAB+);
—einen leistungsfähigen UKW-Radiodatensystem-Tuner;
— einen digitalen Audio-Signalprozessor mit erweiterten Einstellungsoptionen;
—einen RCA-A/V-Zugang für zwei Kamerasysteme, der die in einem Fahrzeug installierten Kameras miteinander verbindet (Sicht nach hinten und/oder Sicht nach vorn);
— einen HDMI-Zugang für kompatible Geräte wie Tablets;
—einen Micro-SD-Kartenschlitz zum Abspielen von A/V-Dateien von Micro-SD(HC)- Speicherkarten;
— einen D/A-Wandler (24 Bit);
— einen A/V-Decoder.
Das Gerät enthält keinen Videotuner.
Das Gerät ist für folgende Funktionen ausgelegt:
— Empfang von Funksignalen im DAB- und FM-Bereich;
— Abspielen von Musik- und Videodateien vom angeschlossenen Gerät und von Speichermedien;
— Steuerung und Betrieb verschiedener Anwendungen der angeschlossenen Geräte (z. B. Kartenvorschau);
—Freisprechtelefonie sowie Versand und Empfang von Nachrichten vom angeschlossenen Smartphone;
—Anzeige der Signale der im Fahrzeug installierten Kameras. Weiterlesen
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024
Das für das Jahr 2024 gültige Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) beinhaltet die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenenÄnderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN), die jährlich durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Union (EU) rechtswirksam festgelegt werden.
Das WA dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der EU (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Für den von den beteiligten Unternehmen zu meldenden Warenverkehr im Kalenderjahr 2024 ist ausschließlich das WA 2024 gültig. Es ersetzt somit die Ausgabe 2023 zum 01.01.2024.
ÄNDERUNGEN DES WARENVERZEICHNISSES FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK ZUM 1.1.2024
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)
Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur : Ware aus Stoff, die ein Tier darstellt
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/352 der Kommission vom 2. März 2015zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L 2023/90081 vom 9.11.2023
Seite 7, Anhang, Tabelle Spalte 1 Reihe 3 Absatz 1:
Anstatt:
„Eine Füllmaterial enthaltende Ware aus Stoff, die ein Tier darstellt, etwa 15 cm hoch, mit einem eingebauten Musikmodul.“
muss es heißen:
„Eine gefüllte Ware aus Stoff, die ein Tier darstellt, etwa 15 cm hoch, mit einem eingebauten Musikmodul.“
Seite 7, Anhang, Tabelle Spalte 3 Reihe 3 Absatz 2 erster und zweiter Satz:
Anstatt:
„Bei der Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, die aus verschiedenen Bestandteilen besteht: dem ein Tier darstellenden Spielzeug mit Füllmaterial und dem Musikmodul. Da Kinder die Ware ohne Aktivierung der Musikwiedergabe als Spielzeug benutzen können, verleiht das ein Tier darstellende Spielzeug mit Füllmaterial der Ware ihren wesentlichen Charakter.“
muss es heißen:
„Bei der Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, die aus verschiedenen Bestandteilen besteht: dem ein Tier darstellenden gefüllten Spielzeug und dem Musikmodul. Da Kinder die Ware ohne Aktivierung der Musikwiedergabe als Spielzeug benutzen können, verleiht das ein Tier darstellende gefüllte Spielzeug der Ware ihren wesentlichen Charakter“
Seite 7, Anhang, Tabelle Spalte 3 Reihe 3 Absatz 3:
Anstatt:
„Die Ware ist daher in den KN-Code 9503 00 41als Spielzeug, Füllmaterial enthaltend und Tiere darstellend, einzureihen.“
muss es heißen:
„Die Ware ist daher in den KN-Code 9503 00 41als Spielzeug, Tiere darstellend, gefüllt, einzureihen.“
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Erläuterungen
| Änderungen der Erläuterungen: |
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Teil | Anwendbar ab |
| 1. | Position 8205 | EE | 30.11.2023 |
| 2. | Position 8419 | EE | 04.12.2023 |
| 3. | Position 8421 | EE | 30.11.2023 |
| 4. | Position 8504 | EE | 04.12.2023 |
| 5. | Position 9021 | EE | 30.11.2023 |
| 6. | Position 9033 | EE | 30.11.2023 |
| 7. | Position 9405 | EE | 30.11.2023 |
| 8. | Position 9503 | EE | 09.11.2023 |
| 9. | Position 9505 | KN | 15.11.2023 |
| 10. | Position 9620 | EE | 30.11.2023 |
| 11. | Vorbemerkungen | Liste | 01.01.2023 |
| (Stand: 16.11.2023) | |||
Quelle: Zoll.de
Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Bekanntmachung (Einleitung Auslaufüberprüfung Antisubvention); ABl. C vom 10. November 2023;
Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte neue und runderneuerte Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121, die für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendet werden. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012 12 00 10).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Antidumping – mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren mobiler Zugangstechnik mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 13. November 2023 (C/2023/783).
Gegenstand der Untersuchung sind mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China. Dabei handelt es sich konkret um mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, selbstfahrend, mit einer maximalen Arbeitshöhe von sechs Metern oder mehr, und vormontierte oder montagefertige Bauteile davon, ausgenommen einzelne, gesondert gestellte Komponenten und ausgenommen Personenhebeeinrichtungen, die an Fahrzeugen der Kapitel 86 und 87 des Harmonisierten Systems angebracht sind.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 8427 10 10, ex 8427 20 19 und ex 8428 90 90 (was MAE betrifft) sowie ex 8431 20 00 und ex 8431 39 00 (was vormontierte oder montagefertige Bauteile betrifft) (TARIC-Codes: 8427 10 10 10, 8427 20 19 10, 8428 90 90 20, 8431 20 00 60 und 8431 39 00 10).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Radiator für Öltransformatoren – 8504 90 17
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2519 DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2023 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L 2023/2519 vom 14.11.2023
Warenbeschreibung:
Radiator mit Abmessungen von etwa 520 mm × 700 mm × 3 500mm, bestehend (je nach Modell) aus 2 bis 32 flächig miteinander verschweißten rechteckigen Platten aus verzinktem Blech mit Rillenstruktur.
Er ist für die Montage auf einem Öltransformator bestimmt und dient der Kühlung des durchströmenden Isolieröls des Transformators. Durch Abführen überschüssiger Wärme an die Luft verhindert der Radiator ein Überhitzen des Transformators.
Der Radiator ist (oben) mit einem Einlassflansch und (unten) mit einem Auslassflansch versehen, die jeweils (mittels Schrauben und Dichtungen) an dem entsprechenden Auslass bzw. Einlass des Transformators angeschlossen werden.
Die Kühlung kann je nach den individuellen Anforderungen durch Kühlventilatoren (für einen schnelleren Luftstrom) und/oder Kühlpumpen (für eine schnellere Zirkulation des Öls) unterstützt werden. Die Ventilatoren bzw. Pumpen sind bei der Einfuhr nicht vorhanden.
Siehe die Abbildungen(*). Weiterlesen






