Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Radiator für Öltransformatoren – 8504 90 17

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2519 DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2023 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L 2023/2519 vom 14.11.2023

Warenbeschreibung:

Radiator mit Abmessungen von etwa 520 mm × 700 mm × 3 500mm, bestehend (je nach Modell) aus 2 bis 32 flächig miteinander verschweißten rechteckigen Platten aus verzinktem Blech mit Rillenstruktur.
Er ist für die Montage auf einem Öltransformator bestimmt und dient der Kühlung des durchströmenden Isolieröls des Transformators. Durch Abführen überschüssiger Wärme an die Luft verhindert der Radiator ein Überhitzen des Transformators.
Der Radiator ist (oben) mit einem Einlassflansch und (unten) mit einem Auslassflansch versehen, die jeweils (mittels Schrauben und Dichtungen) an dem entsprechenden Auslass bzw. Einlass des Transformators angeschlossen werden.
Die Kühlung kann je nach den individuellen Anforderungen durch Kühlventilatoren (für einen schnelleren Luftstrom) und/oder Kühlpumpen (für eine schnellere Zirkulation des Öls) unterstützt werden. Die Ventilatoren bzw. Pumpen sind bei der Einfuhr nicht vorhanden.
Siehe die Abbildungen(*).

Begründung:

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8504, 8504 90und 8504 90 17.
Eine Einreihung in die Position 8419als Apparat oder Vorrichtung zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge ist ausgeschlossen, da in diese Position keine Geräte gehören, die lediglich einen Wärmeaustausch mit der Umgebungsluft bewirken. Die überschüssige Wärme des durch den Radiator strömenden Isolieröls wird lediglich durch die Wände des Radiators an die Umgebungsluft abgegeben. (Siehe auch Avis zum Harmonisierten System zu Unterposition 8431.9 Nr. 2).
Aufgrund seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften, insbesondere der Bauweise, der Abmessungen und der Position des Ein- und des Auslasses, ist der Radiator ausschließlich oder hauptsächlich für die Kühlung oder die Aufrechterhaltung der Betriebstemperatur von elektrischen Transformatoren der Position 8504bestimmt. Der Radiator ist für das ordnungsgemäße Funktionieren des Transformators unerlässlich, da er dessen Überhitzung verhindert.
Der Radiator ist daher als anderes Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen in den KN-Code 8504 90 17einzureihen.

Einreihung (KN-Code):

8504 90 17

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023