Terrorismusbekämpfung – 256. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1906 der Kommission vom 28. Oktober 2016 zur 256. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da’esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 295 vom 29.10.2016, S. 74.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002, der die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen enthält, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden, wurde mit Wirkung vom 30.10.2016 aktualisiert.

EU/Moldau – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Maßnahmen

Beschluss (GASP) 2016/1908 des Rates vom 28. Oktober 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau; ABl. L 295 vom 29.10.2016, S. 78.

Die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau werden auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP bis zum 31. Oktober 2017 verlängert. Der Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru; Assoziierungsabkommen mit Chile

Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation zu geografische Angaben aus Kolumbien und Chile

Mitteilung der Kommission — Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation — Geografische Angaben aus Kolumbien und Chile; ABl. C 378 vom 14.10.2016, S. 25.

 

Die EU-Kommission prüft derzeit, ob und wie von den kolumbianischen und den chilenischen Behörden übermittelte Listen geografischer Angaben, die in Kolumbien bzw. in Chile als geografische Angaben geschützt sind, auch in der EU geschützt werden sollen. Grundlage für den gegenseitigen Schutz geografischer Angaben sind das Handelsübereinkommen von 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (ABl. L 354 vom 21.12.2012, S. 3) sowie das Assoziierungsabkommen von 2002 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (ABl. L 352 vom 30.12.2002, S. 3).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Mitteilung zur neuen Runde „Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten — Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C394 vom 26.10.2016, S. 6.

 

Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten, dass ihr Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Juli 2017 übermittelt wurden. Die Liste Weiterlesen

Terrorismusbekämpfung – 255. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1827 der Kommission vom 14. Oktober 2016 zur 255. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da’esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 297vom15.10.2016, S. 90.

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