EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen Aktualisierung Anhang Ig (Liste sensibler Güter) einschließlich Zuweisung KN-Codes

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1831 der Kommission vom 14. Oktober 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 280 vom 18.10.2016, S. 3.


Anhang Ig, der mit der Verordnung (EU) 2016/1333 (ABl. L 212 vom 5.8.2016, S. 1) des Rates in die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 aufgenommen wurde, wird mit Wirkung vom 19.10.2016 geändert.

 

Der geänderte Anhang Ig enthält eine Liste der sensiblen Güter und die Codes aus der Kombinierten Nomenklatur, die diesen Gütern zugewiesen werden.

 

Grundlage dieser Liste ist die Resolution 2270 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 2. März 2016, mit der dieser neue restriktive Maßnahmen gegen Nordkorea verabschiedet hatte. Im Einklang mit dieser Resolution hatte der gemäß der Resolution 1718 (2006) eingesetzte Sanktionsausschuss am 4. April 2016 eine Liste zusätzlicher Güter veröffentlicht, auf die das Verbot der Weitergabe, der Beschaffung und der Bereitstellung technischer Hilfe Anwendung findet (Liste sensibler Güter).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt