Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru; Assoziierungsabkommen mit Chile

Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation zu geografische Angaben aus Kolumbien und Chile

Mitteilung der Kommission — Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation — Geografische Angaben aus Kolumbien und Chile; ABl. C 378 vom 14.10.2016, S. 25.

 

Die EU-Kommission prüft derzeit, ob und wie von den kolumbianischen und den chilenischen Behörden übermittelte Listen geografischer Angaben, die in Kolumbien bzw. in Chile als geografische Angaben geschützt sind, auch in der EU geschützt werden sollen. Grundlage für den gegenseitigen Schutz geografischer Angaben sind das Handelsübereinkommen von 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits (ABl. L 354 vom 21.12.2012, S. 3) sowie das Assoziierungsabkommen von 2002 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (ABl. L 352 vom 30.12.2002, S. 3).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt