Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – hellgelbe, flüssige Ware, die zu 93 % aus Fettsäureethylestern sowie zu 7 % aus Oligomeren und Partialglyceriden besteht
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1661 DER KOMMISSION vom 24. September 2019 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur, Amtsblatt der Europäischen Union vom 1.10.2019 L 251/1
Warenbezeichnung:
Eine hellgelbe, flüssige Ware, die zu 93 % aus Fettsäureethylestern sowie zu 7 % aus Oligomeren und Partialglyceriden besteht. Die Ware wird aus Fischölen von Fischarten wie Sardellen, Sardinen und Makrelen hergestellt. Das Herstellungsverfahren umfasst die Raffination, Hydrolyse, Ethylveresterung und Fraktionierung. Während der Hydrolyse und der Ethylveresterung werden die Triglyceride in Fettsäureethylester umgewandelt. Die Ware ist zur Weiterverarbeitung in der Lebensmittel-, Futtermittel- und Pharmaindustrie bestimmt. Sie wird unter Schutzatmosphäre in Stahlfässern mit einem Fassungsvermögen von 190 kg verpackt und versandt. Weiterlesen
EU – Einfuhrverbot wild lebender Tiere und Pflanzen
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1587 der Kommission vom 24. September 2019 zum Verbot der Einfuhr von Exemplaren bestimmter Arten wild lebender Tiere und Pflanzen in die Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels; ABl. C 248 vom 27. September 2019, S. 5.
Die Verordnung (EG) Nr. 338/97 enthält eine Aufstellung der Tier- und Pflanzenarten, deren Handel Einschränkungen oder Kontrollen unterliegt. Die der Verordnung beigefügten Listen basieren auf den Listen der Anhänge des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Ziel dieses Handbuchs ist es, über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren zu informieren und einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich zu geben.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet.
Mit Veröffentlichung dieser aktualisierten Fassung verliert das Merkblatt Version 6.0 – Stand: 2. Juli 2019 – seine Gültigkeit.
Quelle: Zoll.de
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik
Angabe des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers ohne EORI-Nummer
Aufhebung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für die Einfuhren von Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro zum 1. Januar 2021
Zum 1. Januar 2021 wird die Zollfreigrenze von 22 Euro abgeschafft. Dadurch soll der Mehrwertsteuer-Betrug eingedämmt werden und ausländische Versandhändler steuerlich nicht mehr bevorzugt werden.
Bislang sind Sendungen von außerhalb der EU frei von Einfuhrabgaben, wenn der Gesamtwert 22 Euro nicht überschreitet (private Geschenksendungen sind bis 45 Euro erlaubt). Erst bei höheren Beträgen wird Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.
Handbuch zur IAA-Plus
ICC veröffentlicht Incoterms 2020
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat ihr bekanntes Regelwerk für den internationalen Handel überarbeitet. Die neuen Klauseln treten am 1.1.2020 in Kraft.
Für die wichtigsten im internationalen Handel gebräuchlichen Lieferverträge enthalten die International Commercial Terms (Incoterms) einheitliche Regelungen wesentlicher Käufer- und Verkäuferpflichten.
Die Bedingungen regeln insbesondere die Aufteilung der Transportkosten zwischen Käufer und Verkäufer und des Übergangs des Transportrisikos vom Verkäufer auf den Käufer (Gefahrenübergang).
Mit der Anwendung der Incoterms erreichen die Vertragspartner eine international einheitliche Auslegung solcher Pflichten und können damit Missverständnisse und daraus entstehende Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Incoterms sind Bestandteil der Sprache im internationalen Handel geworden und werden weltweit ständig in Lieferverträgen verwendet, erkennbar in der Kurzform, gebildet jeweils aus drei Großbuchstaben.
Die Incoterms 2020 der ICC sind – genauso wie alle bisherigen Versionen – nicht verpflichtend für internationale Handelsgeschäfte. Weiterhin können die Vertragsparteien auch die Incoterms 2010 oder sogar ältere Fassungen wirksam beschließen. Weiterlesen






