Aufhebung der Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für die Einfuhren von Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro zum 1. Januar 2021

Zum 1. Januar 2021 wird die Zollfreigrenze von 22 Euro abgeschafft. Dadurch soll der Mehrwertsteuer-Betrug eingedämmt werden und ausländische Versandhändler steuerlich nicht mehr bevorzugt werden.

Bislang sind Sendungen von außerhalb der EU frei von Einfuhrabgaben, wenn der Gesamtwert 22 Euro nicht überschreitet (private Geschenksendungen sind bis 45 Euro erlaubt). Erst bei höheren Beträgen wird Einfuhrumsatzsteuer fällig.

thumbnail of Einfuhren von Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro zum 1. Januar 2021 (Richtlinie (EU) 2017-2455)

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