Nordmazedonien hebt Wertgrenze für Zollbefreiungen an

Warensendungen bis 90 Euro sind zollfrei

Die Wertgrenze für Zollbefreiungen von Warensendungen aus dem Ausland wurde zum 1. Januar 2020 von 45 Euro auf 90 Euro angehoben. Diese Wertgrenze gilt für Sendungen von juristischen Personen aus dem Ausland an Privatpersonen oder juristische Personen in Nordmazedonien, z.B. im Rahmen von Internetbestellungen.

Ist der Gesamtwert der Sendung inklusive Beförderungskosten kleiner als 22 Euro, dann ist die Sendung einfuhrabgabenfrei. Es ist also kein Zoll und auch keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Liegt der Gesamtwert der Sendung inklusive Beförderungskosten zwischen 22 und 90 Euro, ist zwar die nordmazedonische Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, aber die Sendung ist zollfrei. Die Zollbefreiung gilt jedoch nicht für Alkohol, Parfums und Tabakwaren.

Ist der Warenwert inklusive Beförderungskosten größer als 90 Euro, sind sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.

Schreibmappe mit einer integrierten Powerbank – 4202 99 00

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 02. bis 03. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Schreibmappe mit einer integrierten Powerbank und eventuell einem kabellosen Ladegerät mit den folgenden äußerlichen und technischen Merkmalen:

–         Außenseite aus einem Polyester-Spinnstoffgewebe, Kunststofffolien oder Leder;

–         mit einem Verschluss (Verschlusslasche oder Reißverschluss);

–         mit einem auswechselbaren Schreibblock auf der rechten Seite;

–         innen auf der linken Seite mit einer Haltevorrichtung für ein Smartphone, einem Kabelhalter und gegebenenfalls einem Fach mit Karteneinschüben zur Aufbewahrung von beispielsweise Kredit- oder Visitenkarten;

–         mit einer Klappe mit Druckknopf, einer LED-Anzeige und einem USB- und einem Micro-USB-Anschluss;

–         mit einer Lithium-Polymer-Powerbank mit einer Kapazität von 4000 mAh, mit einem Input von 5 Volt/1 A Gleichstrom und einem Output von 5 Volt/2,0 A Gleichstrom.

In einigen Fällen weist die Schreibmappe an der Vorderseite/Oberseite ein kabelloses Ladegerät mit Qi-Technologie auf, mit dem Smartphones und andere Qi-fähige Geräte kabellos aufgeladen werden können.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1, 3 b) und 6 als Schreibmappe mit integrierter Powerbank abhängig von der stofflichen Beschaffenheit der Außenseite in KN-Code 4202 91 80, 4202 92 19, 4202 92 98 oder 4202 99 00 einzureihen.

Begründung:

Bei der aus Schreibmappe und Ladegerät zusammengesetzten Ware bestimmt die Schreibmappe insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware.

Eine Einreihung in Position 8507 als elektrischer Akkumulator ist ausgeschlossen, weil der Artikel wie eine typische Schreibmappe aussieht (sie ist in erster Linie zum Aufbewahren von Dokumenten bestimmt) und nicht wie ein Akkumulator. Die integrierte Powerbank verändert den Charakter der Ware nicht wesentlich und bietet lediglich eine zusätzliche Funktion.

Quelle: Zoll.de

Gerät zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten – 9405

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 2. bis 3. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Gerät zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten mit einem Gehäuse aus Aluminium, für den Gebrauch auf einem Schreibtisch ausgelegt. Steuerungsknöpfe auf der Vorderseite dienen der Aktivierung der Lichtquellen (UV-Licht, weißes Licht von oben, weißes Licht von unten, weißes Streiflicht, Koaxiallicht, externe Lichtquelle (Taschenlampe)) in verschiedenen Prüfmodi. Das Gerät umfasst eine Arbeitsfläche zur Ablage eines Dokuments, Klammern zur Befestigung der zu prüfenden Dokumente und eine besondere Abschirmung gegen schädliche UV-Strahlen. Es verfügt über eine Öffnung zur Prüfung der Dokumente mit Koaxiallicht, die mit einem Schutzglas und einem abnehmbaren Deckel versehen ist. Auf dem Gehäuse des Geräts können direkt eine Lupe mit zehnfacher Vergrößerung und eine Taschenlampe angebracht werden. Weiterlesen

Honeycomb – Position 6909

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 204. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 02. bis 03. Dezember 2019:

Warenbeschreibung:

Das durch Abbildung veranschaulichte Erzeugnis (sogenannter „Honeycomb“) hat die Form eines zylindrischen Rohres mit einem Durchmesser von 3 cm und einer Länge von 10 cm mit in Längsrichtung durchgehenden wabenartigen Kanälen. Die Ware wird innerhalb eines Kraftfahrzeug-Kraftstoffsystems zur Abscheidung von Benzindampf durch Absorptions-Desorptionsprozesse an den Aktivkohlepartikeln verwendet. Es besteht aus poröser Keramik („andere“ als Porzellan) mit einer Mohsschen Härte von weniger als 9, das Aktivkohle enthält. Das Produkt ist nicht mit weiteren Bauteilen oder Elementen bestückt (z. B. Halterungen, Rahmen, Gehäuse oder andere Komponenten). Nach der Formgebung des Produktes werden die Aktivkohle und das keramische Ausgangsmaterial gemeinsam bei einer Temperatur von mehr als 800 ° C gebrannt. Weiterlesen

Tax free einkaufen

Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr; Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020

Zum 1. Januar 2020 können für liefernde Händler nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr führen.

Für einen Übergangszeitraum sind die Dienststellen der Zollverwaltung aktuell jedoch angewiesen, auf Wunsch der Reisenden alle ihnen vorgelegte Belege (wertunabhängig) abzustempeln. Eine Entscheidung über die Gewährung einer Steuerbefreiung ist damit nicht verbunden.

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Fragen zum Verfahren der Befreiung von der Umsatzsteuer von der Zollverwaltung mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden können.

Weitere Informationen entnehmen Sie auf der Internetseite zum Thema Tax free einkaufen.

 

Quelle: Zoll.de