Nordmazedonien hebt Wertgrenze für Zollbefreiungen an

Warensendungen bis 90 Euro sind zollfrei

Die Wertgrenze für Zollbefreiungen von Warensendungen aus dem Ausland wurde zum 1. Januar 2020 von 45 Euro auf 90 Euro angehoben. Diese Wertgrenze gilt für Sendungen von juristischen Personen aus dem Ausland an Privatpersonen oder juristische Personen in Nordmazedonien, z.B. im Rahmen von Internetbestellungen.

Ist der Gesamtwert der Sendung inklusive Beförderungskosten kleiner als 22 Euro, dann ist die Sendung einfuhrabgabenfrei. Es ist also kein Zoll und auch keine Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Liegt der Gesamtwert der Sendung inklusive Beförderungskosten zwischen 22 und 90 Euro, ist zwar die nordmazedonische Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, aber die Sendung ist zollfrei. Die Zollbefreiung gilt jedoch nicht für Alkohol, Parfums und Tabakwaren.

Ist der Warenwert inklusive Beförderungskosten größer als 90 Euro, sind sowohl Zoll als auch Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.