Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – 5609 00 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/724 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur.

Amtsblatt der Europäischen Union vom 2.6.2020   L 170/9

Warenbezeichnung

Eine Ware in der Form einer Hohlkugel aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, mit einer kleinen runden Öffnung, die mit einer Lamelle aus weichem Kunststoff eingefasst ist und mit der sie beispielsweise an einer elektrischen Lichterkette angebracht werden kann.

Die Ware existiert in verschiedenen Farben und Größen und wird als eigenständige Ware eingeführt. Sie ist für die Verwendung als Dekoration für sich allein oder beispielsweise zusammen mit einer Lichterkette ausgelegt.

Einreihung (KN-Code)

5609 00 00

Begründung

Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 f und Anmerkung 8 a zum Abschnitt XI und dem Wortlaut des KN-Codes 5609 00 00 .

Eine Einreihung der Ware in den KN-Code 9405 99 00 als Teil (Lampenschirm) eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ist ausgeschlossen, da die Ware weder durch ihre Form noch durch andere charakteristische Merkmale ausschließlich oder hauptsächlich zur Verwendung mit einem elektrischen Beleuchtungskörper erkennbar ist (siehe auch HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Teile). Die Ware ist dazu bestimmt, entweder zusammen mit verschiedenen Lichtern oder anderen Dekorationsartikeln oder als eigenständige Innendekoration verwendet zu werden.

Die Ware ist daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in den KN-Code 5609 00 00 als Ware aus Garnen, aus Streifen oder dergleichen der Position 5404 oder 5405, aus Bindfäden, Seilen und Tauen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Verordnung – über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

 

Verordung – über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2019/125

Die Verordnung über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer unmenschlicher Behandlung verwendet werden könnten, steht zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Vereinfachungen bei präferenzbegünstigten Einfuhren in die EU

Die Maßnahmen gelten für die Dauer der Coronakrise

Die Europäische Kommission gewährt in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten Vereinfachungen bei der Einfuhr von Waren aus Ländern, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht. Auf die Vorlage von Präferenznachweisen im Original kann bis auf Weiteres verzichtet werden. Unterlagen können stattdessen als Kopie oder elektronisch eingereicht werden.

Grund für die Maßnahmen sind die in vielen Staaten bestehenden Kontakt- bzw. Ausgangssperren, die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt wurden.

Handhabung bei der Einfuhr nach Deutschland

Bei einer in Deutschland abgegebenen Zollanmeldung kann ausschließlich die Kopie eines Präferenznachweises für die Gewährung einer Präferenzbehandlung anerkannt werden. Unvollständige Präferenznachweise oder Präferenznachweise, die anstelle eines Stempelabdrucks und einer Unterschrift eine digitale Signatur aufweisen, können hingegen nicht anerkannt werden.

Die beschriebenen Maßnahmen gelten rückwirkend für alle ab dem 1. März 2020 ausgestellten förmlichen Präferenznachweise (Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED sowie für A.TR). Hinsichtlich der Warenverkehrsbescheinigungen, die in der Türkei ausgestellt werden, gilt seit dem 24. April 2020 zusätzlich die Besonderheit, dass diese vorübergehend nicht mehr handschriftlich unterzeichnet werden.

Im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission können daher auch derartige Warenverkehrsbescheinigungen für eine beantragte Präferenzbehandlung bis auf weiteres anerkannt werden. Weiterlesen

EU/Kambodscha: Aussetzung von Handelspräferenzen

Delegierte Verordnung (EU) 2020/550 der Kommission; Abl. L 127 vom 22.04.2020, S. 1

Kambodscha genießt Zollpräferenzen, die im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder  gewährt werden. Diese Präferenzen können aufgehoben werden, wenn Menschen- und Arbeitnehmerrechte missachtet werden.

Die Europäische Kommission hatte diesbezüglich im Februar 2019 eine Untersuchung eingeleitet. Das Ergebnis der Untersuchung sieht eine teilweise Aussetzung der Handelspräferenzen vor. Betroffen sind bestimmte Bekleidungserzeugnisse, Schuhe, Lederwaren sowie Zuckerrohr. Weiterlesen

Registrierte Ausführer (REX-System) für Ausfuhren aus der EU in Staaten des östlichen und südlichen Afrika (ESA-Staaten)

Amtsblatt der Europäischen Union C 176/3 vom 26.5.2020  

Mitteilung an Ausführer betreffend die Anwendung des EU-Systems für registrierte Ausführer (REX-System) für Ausfuhren aus der EU in Staaten des östlichen und südlichen Afrika (ESA-Staaten) im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den ESA-Staaten

(2020/C 176/03)

Diese Mitteilung dient der Information von Ausführern und anderen Wirtschaftsbeteiligten, die an präferenziellen Ausfuhren aus der Europäischen Union in Staaten des östlichen und südlichen Afrika im Rahmen des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika (1) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2) (Interims-WPA zwischen der EU und den ESA-Staaten) beteiligt sind.

In seiner 8. Sitzung vom 14. Januar 2020 nahm der WPA-Ausschuss ESA-EU den Beschluss 1/2020 zur Änderung des Protokolls Nr. 1 zum Interims-WPA zwischen der EU und den ESA-Staaten über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen an (3). Das geänderte Protokoll Nr. 1 ist am 31. März 2020 in Kraft getreten. Weiterlesen

Einreihung – Band, aus legiertem Stahl mit einer Breite von etwa 30 mm und einer Dicke von etwa 0,02 mm

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/693 DER KOMMISSION vom 15. Mai 2020 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur.

Amtsblatt der Europäischen Union L 162/1 vom 26.5.2020

Warenbezeichnung

Ein Band, aus legiertem Stahl (anderer als nicht rostender Stahl), mit einer Breite von etwa 30 mm und einer Dicke von etwa 0,02 mm, in Rollen. Die Ware hat einen über die gesamte Länge gleichbleibenden Querschnitt in Form eines Rechtecks. Ihre Oberfläche ist unbehandelt.

Die Ware wird in einem als Schmelzspinn-Verfahren bezeichneten Stranggussverfahren hergestellt. Sie ist dazu bestimmt, in der Elektro-Industrie beispielsweise zur Herstellung von Transformatorkernen, Sensorkernen, Kernen für Sättigungsdrosseln, Magnetverstärker, Perlen und Pulskompressoren verwendet zu werden. Weiterlesen