EU/Kambodscha: Aussetzung von Handelspräferenzen

Delegierte Verordnung (EU) 2020/550 der Kommission; Abl. L 127 vom 22.04.2020, S. 1

Kambodscha genießt Zollpräferenzen, die im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder  gewährt werden. Diese Präferenzen können aufgehoben werden, wenn Menschen- und Arbeitnehmerrechte missachtet werden.

Die Europäische Kommission hatte diesbezüglich im Februar 2019 eine Untersuchung eingeleitet. Das Ergebnis der Untersuchung sieht eine teilweise Aussetzung der Handelspräferenzen vor. Betroffen sind bestimmte Bekleidungserzeugnisse, Schuhe, Lederwaren sowie Zuckerrohr.

Es handelt sich dabei um Waren, die unter den folgenden HS-Codes eingereiht werden:

1212 93, 4201 00, 4202, 4203, 4205 00 , 4206 00 , 6103 41 , 6103 43 , 6103 49 , 6105, 6107, 6109, 6115 10 , 6115 21, 6115 22 , 6115 29, 6115 95, 6115 96, 6115 99, 6203 41, 6203 43, 6203 49, 6205, 6207, 6211 32, 6211 33, 6211 39, 6211 42, 6211 43, 6211 49, 6212, 6403 19, 6403 20, 6403 40, 6403 51, 6403 59, 6403 91, 6403 99, 6405, 6406.

Die Maßnahme gilt ab dem 12. August 2020

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